Durch die Globalisierung hat die Thematik der Massenentlassung eine supranationale Bedeutung erfahren. Internationale Konzerne sprechen Entlassungen vorwiegend in Ländern aus, in denen das Kündigungsrecht für sie am vorteilhaftesten ist. Um Wettbewerbsdivergenzen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu vermeiden und einen Mindestschutz der Arbeitnehmer im Verfahren der Massenentlassungen zu gewährleisten, verabschiedete der europäische Gesetzgeber 1975 die erste Richtlinie zu Massenentlassungen. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie und ob die Richtlinie ihre Ziele erreicht und beleuchtet am Beispiel Frankreichs eine Umsetzung in nationales Recht.