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Die eheliche Liebe, die nach dem heiligen Thomas von Aquin die größte aller Freundschaften ist, ist die Liebe des Wohlwollens, die Liebe der Agape, bei der mich das Wohl meines Ehepartners ebenso interessiert wie mein eigenes Wohl, sie ist eine persönliche und totale Hingabe, exklusiv, ausschließlich, unwiderruflich, sie ist ein Element des Wesens des ehelichen Einverständnisses, sie wird mit ihm identifiziert, sie ist auch sein Gegenstand. Ohne die eheliche Liebe, die keine bloße Verliebtheit, sondern ein Willensakt ist, gibt es kein echtes eheliches Einverständnis. Denn kann jemand die…mehr

Produktbeschreibung
Die eheliche Liebe, die nach dem heiligen Thomas von Aquin die größte aller Freundschaften ist, ist die Liebe des Wohlwollens, die Liebe der Agape, bei der mich das Wohl meines Ehepartners ebenso interessiert wie mein eigenes Wohl, sie ist eine persönliche und totale Hingabe, exklusiv, ausschließlich, unwiderruflich, sie ist ein Element des Wesens des ehelichen Einverständnisses, sie wird mit ihm identifiziert, sie ist auch sein Gegenstand. Ohne die eheliche Liebe, die keine bloße Verliebtheit, sondern ein Willensakt ist, gibt es kein echtes eheliches Einverständnis. Denn kann jemand die Partnerschaft seines Lebens, die Lebens- und Liebesgemeinschaft, die die Ehe ist, mit ihren Forderungen nach Treue, Unauflöslichkeit, Selbsthingabe und völliger Selbsthingabe feiern wollen, wenn er oder sie diesen Menschen nicht liebt? Ich denke, dass man ohne Liebe nicht in die Ehe einwilligen kann. Und da die Zustimmung die wirksame Ursache der Ehe ist, gibt es ohne Liebe keine Ehe, weil es keine Zustimmung gibt. Die Ehe wird weder als Sakrament noch als Vertrag geboren. In diesem Buch werden verschiedene doktrinäre und kirchenrechtliche Positionen vorgestellt, die die Ehe als wesentliches Element der Zustimmung ansehen oder ihr die rechtliche Relevanz absprechen, weil die Liebe als metajuridisches Element betrachtet wird.
Autorenporträt
Licenciado em Ciências Jurídicas e Sociais (advogado) pela Universidade do Chile; licenciado em Direito Canónico pela Universidade Pontifícia de Salamanca; doutorado em Direito pela Universidade de Salamanca; professor de Direito Canónico e de Direito da Segurança Social; autor de publicações sobre Direito Canónico e Direito da Segurança Social.