Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Mittelalterliche Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Suggestion, die sakramentale christliche Ehe nehme im Sinne einer kirchlichen Sozialordnung ihren Anfang mit der Stiftung der Kirche selbst, besitzt kein geschichtliches Gewicht. Stattdessen muss man, betrachtet man das christliche Eherecht, insbesondere im Hinblick auf seine Vorstellungen bezüglich Scheidung, von einer weitläufigen Entwicklung ausgehen.Die vorliegende Arbeit soll zeigen inwieweit sich die Kirche und deren katholisch-christliche Vorstellungen von Ehe, aus dem Blickwinkel der Ehescheidung, bis zum frühen Mittelalter durchgesetzt haben. Dabei soll betrachtet werden, inwieweit jüdische, griechische und vor allem römische Ehegebräuche Einfluss übten und wie sich das christliche Eherecht in der Spätantike zunehmend gegenüber dem germanischen Recht durchsetzte. Darf hier von einer Verschmelzung von germanisch-heidnischen Gewohnheiten und katholisch-christlichen Vorstellungen gesprochen werden? Ob und inwieweit sich christliche Ehevorstellungen bis zum Frühmittelalter zu einem Eherecht entwickeln und gegenüber dem weltlichen Recht durchsetzen konnten soll auch am Beispiel Hinkmar von Reims Gutachten bezüglich der Synode von Toucy De nuptiis Stephani, et filiae Regimundi comitis (Epistola XXII) untersucht werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.