Das Eheschliessungsverbot zwischen nahen Angehörigen bildet Ausfluss des praktisch allen Kulturen eigenen Inzesttabus und ist eine der ältesten Rechtsnormen der Menschheit. Gegenstand dieser Arbeit ist - neben dem Aufzeigen von verschiedenen Begründungsansätzen und der Ausgestaltung in den religiösen Rechten - in erster Linie die gegenwärtige Rechtslage in Europa, vor allem in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland, und die Frage nach der Revisionsbedürftigkeit.