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Bis zur 2. Aufl. u.d.T.: Wangemann/Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach WEG.
Die Wohnungseigentümerversammlung wird im Gesetz nur teilweise geregelt. Dieses praktische Arbeitsbuch beantwortet Fragen und löst Probleme, die oft nicht einmal in Großkommentaren behandelt werden.
Die 3. Auflage
verarbeitet die Fülle obergerichtlicher Rechtsprechung, vor allem zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung im Grenzbereich zwischen Unwirksamkeit und Wirksamwerden (etwa nach Ablauf der Anfechtungsfrist);
klärt die vielen praktischen Probleme, die der BGH-Beschluss
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Produktbeschreibung
Bis zur 2. Aufl. u.d.T.: Wangemann/Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach WEG.
Die Wohnungseigentümerversammlung wird im Gesetz nur teilweise geregelt. Dieses praktische Arbeitsbuch beantwortet Fragen und löst Probleme, die oft nicht einmal in Großkommentaren behandelt werden.

Die 3. Auflage
verarbeitet die Fülle obergerichtlicher Rechtsprechung, vor allem zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung im Grenzbereich zwischen Unwirksamkeit und Wirksamwerden (etwa nach Ablauf der Anfechtungsfrist);
klärt die vielen praktischen Probleme, die der BGH-Beschluss vom 20.9.2000 (»Zitterbeschlüsse«) für die Eigentümerversammlung brachte;
geht ausführlich ein auf die Punkte »Beschluss über die Entlastung des Verwalters« und »Keine Beschlussfassung zu Regelungsbereichen, die nur durch Teilungserklärungen oder Vereinbarungen bestimmt werden dürfen«;
bietet neue Kapitel, z.B. zu »Beschluss auf Grund einer Öffnungsklausel« und zur sog. »virtuellen Wohnungseigentümerversammlung«.
Autorenporträt
Dr. Richard Wangemann, Richter am Amtsgericht a.D.
Michael Drasdo, Rechtsanwalt in Neuss, ist als Seminarreferent und als Autor zahlreicher Aufsätze auf den Gebieten Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Maklerrecht und Bauträgerrecht bekannt geworden. Er ist Verfasser der ständigen Kolumne zum Miet- und Immobilienrecht in der neuen Zusatzzeitschrift "NJW Spezial" und einer der aktivsten Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM).