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Der EuGH hat dem in Art. 4 Abs. 3 EUV normierten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten entnommen, ihr nationales Strafrecht in den Dienst der EU zu stellen, um die europäischen Rechtsgüter zu schützen und damit die strafrechtliche Assimilierungspflicht der EU-Mitgliedstaaten gegenüber der EU formuliert. Die Autorin untersucht, inwieweit die EU-Mitgliedstaaten dementsprechend zum strafrechtlichen Schutz ihrer Rechtsgüter auf mitgliedstaatlicher Ebene im Sinne einer wechselseitigen strafrechtlichen Assimilierungspflicht verpflichtet sein können und die…mehr

Produktbeschreibung
Der EuGH hat dem in Art. 4 Abs. 3 EUV normierten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten entnommen, ihr nationales Strafrecht in den Dienst der EU zu stellen, um die europäischen Rechtsgüter zu schützen und damit die strafrechtliche Assimilierungspflicht der EU-Mitgliedstaaten gegenüber der EU formuliert. Die Autorin untersucht, inwieweit die EU-Mitgliedstaaten dementsprechend zum strafrechtlichen Schutz ihrer Rechtsgüter auf mitgliedstaatlicher Ebene im Sinne einer wechselseitigen strafrechtlichen Assimilierungspflicht verpflichtet sein können und die Rechtsgüter der anderen EU-Mitgliedstaaten insoweit in den Schutzbereich deutscher Straftatbestände einzubeziehen sind. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die EU-Mitgliedstaaten zum wechselseitigen strafrechtlichen Schutz ihrer Allgemeinrechtsgüter verpflichtet, wobei zwischen den kollektiven und den staatlichen Allgemeinrechtsgütern zu unterscheiden ist.
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Rezensionen
"für all jene eine gewinnbringende Lektüre, die Informationen an der Schnittstelle zwischen strafrechtlicher Rechtsgutslehre, Strafanwendungsrecht und Europarecht suchen." Ass.-Prof. Dr. Ingrid Mitgutsch, in: Journal für Strafrecht, Heft 5/2017