Access- und Host-Provider sind für das Funktionieren des Mediums Internet unerlässlich. Zu ihren Gunsten hat der europäische Richtliniengeber ein abgestuftes Haftungsmodell geschaffen: Zum Schutze der Werkschöpfenden müssen die Provider zwar in eine effektive Rechtsdurchsetzung eingebunden werden, können sich aber auf diverse Haftungsprivilegierungen berufen. Linn-Karen Fischer analysiert, inwieweit sowohl das deutsche als auch das französische Recht die europäischen Vorgaben zur Inanspruchnahme der Provider hinreichend umsetzen. Im Fokus stehen dabei die nationalen Vorschriften zur Beendigung und Prävention von Urheberrechtsverletzungen. Trotz Verabschiedung mehrerer Gesetzesanpassungen 2016 und 2017 erweist sich vor allem das deutsche Providerrecht in diesen Punkten als reformbedürftig. Die im April 2019 verabschiedete Urheberrechts-Richtlinie - Stichwort "Upload-Filter" - hat diesbezüglich für keine Erleichterung gesorgt.