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Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: sehr gut (1,0), Katholische Fachhochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: "Im Jahr 1996 haben in Rheinland-Pfalz insgesamt 18.102 Personen durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben." (Landesbeauftragte für Ausländerfragen: Wir leben in Rheinland-Pfalz 1997, 12) In 1995 lag der Anteil der Einbürgerungen bei 12,4 %, in 1996 konnte hier ein Anstieg auf 17,7% verzeichnet werden. Daraus lässt sich schließen, dass das Interesse, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, deutlich gestiegen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: sehr gut (1,0), Katholische Fachhochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: "Im Jahr 1996 haben in Rheinland-Pfalz insgesamt 18.102 Personen durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben." (Landesbeauftragte für Ausländerfragen: Wir leben in Rheinland-Pfalz 1997, 12) In 1995 lag der Anteil der Einbürgerungen bei 12,4 %, in 1996 konnte hier ein Anstieg auf 17,7% verzeichnet werden. Daraus lässt sich schließen, dass das Interesse, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, deutlich gestiegen ist. Der Begriff der Staatsangehörigkeit lässt sich umschreiben als das Rechtverhältnis der Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem bestimmten Staat, mit besonderen Rechten und Pflichten. (vgl. v. Münch 1979, 41) Beispiele für diese Rechte und Pflichten sind:-das uneingeschränkte Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands; also die freie Wahl des Aufenthaltes und des Wohnsitzes,-das Recht der freien Berufswahl (z. B. Beamte), ein freies Niederlassungsrecht (z. B. Ärzte) und das Recht der Gewerbefreiheit, das grundsätzlich zur Eröffnung eines Geschäfts berechtigt;-den vollständigen Schutz vor Ausweisung,-Schutz vor Auslieferung an einen anderen Staat,-die visafreie Reisemöglichkeit in viele Länder, auch außerhalb Europas,-Schutz durch die BRD bei Auslandsaufenthalten,-das Recht zu wählen und gewählt zu werden (aktives und passives Wahlrecht),-sofern der Antragsteller nicht Staatsangehöriger eines EU-Staates ist, erhält er durch die Einbürgerung auch das Recht der Freizügigkeit innerhalb der EU-Staaten.Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind auch bestimmte Pflichten verbunden, wie z. B. die Mitwirkung als Schöffe an Gerichtsurteilen, die Mithilfe bei der Durchführung von Wahlen oder für Männer die Ableistung des Wehrdienstes.(vgl. Landesbeauftragte für Ausländerfragen: Einbürgerung, 1997, 1)
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