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Grundsätzlich verfolgt der Staat mit der Besteuerung das Ziel der Einnahmenerzielung. Seit jeher wurde das Steuerrecht jedoch schon herangezogen, um neben der reinen Einnahmenerzielung auch andere Ziele zu erreichen. Eine Gruppe von Normen, die nicht originär die Erzielung von Einnahmen verfolgen, wird Lenkungsnormen genannt. Mithilfe solcher Normen sollen Wirtschaftssubjekte zu einem bestimmten Verhalten veranlasst werden, das auch im Unterlassen bestimmter Verhaltensweisen bestehen kann. Da Lenkungsnormen Einfluss auf das Marktgeschehen nehmen, die Allokation von Gütern verzerren und auch…mehr

Produktbeschreibung
Grundsätzlich verfolgt der Staat mit der Besteuerung das Ziel der Einnahmenerzielung. Seit jeher wurde das Steuerrecht jedoch schon herangezogen, um neben der reinen Einnahmenerzielung auch andere Ziele zu erreichen. Eine Gruppe von Normen, die nicht originär die Erzielung von Einnahmen verfolgen, wird Lenkungsnormen genannt. Mithilfe solcher Normen sollen Wirtschaftssubjekte zu einem bestimmten Verhalten veranlasst werden, das auch im Unterlassen bestimmter Verhaltensweisen bestehen kann. Da Lenkungsnormen Einfluss auf das Marktgeschehen nehmen, die Allokation von Gütern verzerren und auch grundlegende Besteuerungsprinzipen verletzen können, muss an ihre Implementierung ein strenger Rechtfertigungsmaßstab angelegt werden, um zu vermeiden, dass der Vorwurf der Willkürlichkeit erhoben werden kann. Daher werden in der vorliegenden Arbeit Leitlinien herausgearbeitet, anhand derer überprüft werden kann, unter welchen Umständen es angezeigt scheint, steuerliche Lenkungsnormen zu implementieren, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die herausgearbeiteten Leitlinien werden beispielhaft auf drei verschiedene Lenkungsziele angewendet. Zunächst wird überprüft, inwiefern steuerliche Unterkapitalisierungsvorschriften, etwa die in §§ 4h EStG, 8a KStG verankerte Zinsschranke, dem Lenkungsziel ¿Stärkung der Eigenkapitalfinanzierung der Unternehmen¿ dienen können. Im Anschluss daran wird mit der Frage, ob eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung angezeigt ist, eine Thematik angesprochen, die zwar in Deutschland einen de lege ferenda-Charakter aufweist, im internationalen Vergleich aber schon viele Vorbilder hat. Von besonderer Aktualität ist schlussendlich die Diskussion um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa, die mit der Verabschiedung eines Richtlinienentwurfs durch die EU-Kommission kurz bevorstehen könnte.
Autorenporträt
Thorsten Vogel studierte von Oktober 2005 bis Juli 2010 Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim mit Abschluss als Diplom-Ökonom. Von Oktober 2010 bis Mai 2014 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen von Herrn Prof. Dr. Holger Kahle an derselben Universität tätig. Die Promotion zum Dr. oec. erfolgte im Dezember 2014.