Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: Sehr gut, Donau-Universität Krems - Universität für Weiterbildung, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass der Kampf um die Einführung des Frauenstimm- bzw. Wahlrechts das Bohren sehr harter Bretter bedeutete, ist gelinde gesagt eine starke Untertreibung. Schon der Blick auf die Dauer dieser Auseinandersetzung verdeutlicht das. Wenn man das Revolutionsjahr 1848, in dem häufig erstmals starke Forderungen nach politischer Mitbestimmung für Männer und Frauen erhoben wurden, als Referenzjahr nimmt, in welchem der verstärkte Einsatz für das Frauenwahlrecht in den vier Staaten Großbritannien, den USA, der Schweiz und Österreich(-Ungarn) begann, so dauerte es im Fall von Großbritannien noch 80, in den USA 72, in der Schweiz 123 und in Österreich 70 Jahre, bis Frauen das gleiche Stimm- und Wahlrecht bekamen wie ihre männlichen Kollegen. Wohl keine der Frauen, die den Kampf um das gleiche Frauen- und
Männerwahlrecht initiierten, erlebte die Erfüllung ihres Traumes.
Natürlich war auch die Einführung des allgemeinen und gleichen Männerstimm- und Wahlrechts in den vier behandelten Ländern nicht immer eine Selbstverständlichkeit oder ein einfacher Weg. Trotzdem zeigen sich hier große Unterschiede zum Frauenstimm- bzw. Wahlrecht. So besaßen im Jahr 1848 Männer in zwei der vier Staaten bereits das Wahlrecht, nämlich in den USA (zumindest weiße Männer) und in der Schweiz. In Österreich sollten sie das allgemeine und gleiche Wahlrecht 1907 erhalten und in Großbritannien im Jahr 1918. Wenngleich auch das Männerwahlrecht durchaus kontrovers gesehen wurde, war dies kein Vergleich zur Ablehnung, die den um das Stimm- und Wahlrecht werbenden Frauen entgegenschlug. Frauen aus der ihnen seit Jahrhunderten angestammten Umgebung im Haus und aus ihrer traditionellen Tätigkeit der Kindererziehung und Familienbetreuung herauszureißen und sie quasi in die Öffentlichkeit zu zerren und sogar noch den Untiefen der Politik auszusetzen, erschien dem Großteil der Männer (und auch vielen Frauen selbst) als so abwegig, als würde man heute das Stimm- und Wahlrecht etwa für Kinder fordern. In genau diese Richtung gingen von Anfang an auch die Argumentationslinien von Politikern. So meinte der Abgeordnete Rudolf Brestel beim 1848/49 stattfindenden Reichstag von Kremsier bereits zum Thema Frauenwahlrecht:
`Wollte man die Weiber zulassen, weil sie an den Staatslasten Theil (sic!)
nehmen, so müsste man aus gleichem Grunde auch die Kinder und Narren
zulassen (Parlamentsdirektion, 1999, S. 28)
[...]
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Männerwahlrecht initiierten, erlebte die Erfüllung ihres Traumes.
Natürlich war auch die Einführung des allgemeinen und gleichen Männerstimm- und Wahlrechts in den vier behandelten Ländern nicht immer eine Selbstverständlichkeit oder ein einfacher Weg. Trotzdem zeigen sich hier große Unterschiede zum Frauenstimm- bzw. Wahlrecht. So besaßen im Jahr 1848 Männer in zwei der vier Staaten bereits das Wahlrecht, nämlich in den USA (zumindest weiße Männer) und in der Schweiz. In Österreich sollten sie das allgemeine und gleiche Wahlrecht 1907 erhalten und in Großbritannien im Jahr 1918. Wenngleich auch das Männerwahlrecht durchaus kontrovers gesehen wurde, war dies kein Vergleich zur Ablehnung, die den um das Stimm- und Wahlrecht werbenden Frauen entgegenschlug. Frauen aus der ihnen seit Jahrhunderten angestammten Umgebung im Haus und aus ihrer traditionellen Tätigkeit der Kindererziehung und Familienbetreuung herauszureißen und sie quasi in die Öffentlichkeit zu zerren und sogar noch den Untiefen der Politik auszusetzen, erschien dem Großteil der Männer (und auch vielen Frauen selbst) als so abwegig, als würde man heute das Stimm- und Wahlrecht etwa für Kinder fordern. In genau diese Richtung gingen von Anfang an auch die Argumentationslinien von Politikern. So meinte der Abgeordnete Rudolf Brestel beim 1848/49 stattfindenden Reichstag von Kremsier bereits zum Thema Frauenwahlrecht:
`Wollte man die Weiber zulassen, weil sie an den Staatslasten Theil (sic!)
nehmen, so müsste man aus gleichem Grunde auch die Kinder und Narren
zulassen (Parlamentsdirektion, 1999, S. 28)
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