Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Juli 2007 forderte die damalige Bundesregierung aufgrund eines Koalitionsbeschlusses vom Juni 2007 die Sozialpartner aller Branchen auf, ihr Interesse zu bekunden, falls diese an einer verbindlichen Festsetzung von Mindestlöhnen interessiert sein sollten. Diesem Aufruf sind bis zum Ablauf der gesetzten Frist am 31.03.2008 insgesamt acht Branchen gefolgt, hierunter auch die Pflegebranche. Bis zur letztendlichen Einführung des Mindestlohns im Pflegebereich am 01.08.2010 musste anschließend ein weiter Weg zurückgelegt werden, der entgegen anderer Branchen nicht durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, sondern auf Vorschlag einer Pflegekommission festgesetzt wurde. Ziel dieser Arbeit soll sein, die Einführung des Mindestlohns im Bereich der Pflege, unter Einbeziehung der Machtressourcentheorie zu untersuchen. Die zentrale Fragestellung lautet hierbei: Wie kam es zur Einführung des Mindestlohn im Pflegebereich und ist diese durch eine Verknüpfung mit der Machtressourcentheorie zu erklären? Untersuchungen in diesem Bereich erfolgten bisher vor allem unter Bezugnahme auf ökonomische Theorien, um die wirtschaftlichen Auswirkungen nach der Einführung eines Mindestlohns zu untersuchen. In dieser Arbeit soll jedoch untersucht werden, welche Bedingungen zur Festsetzung eines Mindestlohns im Pflegebereich führten. Untersuchungsgegenstand ist dabei eine Analyse der Machtressourcen der beteiligten Akteure, welche neben den Regierungsparteien die Sozialpartner der Pflegewirtschaft umfassen.Hierzu wird in einem ersten Schritt das theoretische Konzept der Machtressourcentheorie kurz umrissen. Anschließend wird der Verlauf der Entscheidungsphase bis zur Einführung des Mindestlohns deskriptiv dargestellt. Im daran anschließenden Hauptteil der Arbeit erfolgt schließlich die Untersuchung des Zustandekommens des Mindestlohns unter Hinzuziehung der Machtressourcentheorie. Den Abschluss der Arbeit bildet schließlich ein Fazit, in dem die Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Fragestellung bewertet werden.
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