Kinderrechte haben in den letzten 20 Jahren aufgrund der geltenden UN-Kinderrechtskonvention stark an Bedeutung gewonnen. In Deutschland gibt es immer wieder Forderungen nach einer Verbesserung der Rechtsstellung von Minderjährigen, wie die aktuelle Debatte um die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz belegt. Darüber hinaus spielen in der politischen Auseinandersetzung Themen wie Kinderarmut und Vernachlässigung stets eine große Rolle.
Corinna Franke-Wöller untersucht kritisch, ob die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland für die Durchsetzung von Kinderinteressen notwendig ist und wie die Ausgestaltung erfolgen müsste. In diesem Zusammenhang wird das deutsche Institutionensystem zum Schutz von Kindern anhand von international bestehenden Parametern (Pariser Prinzipien) gemessen. Die Autorin stellt dar, dass trotz zahlreicher Institutionen die Notwendigkeit für einen Kinderrechtsbeauftragten besteht. Die Ausgestaltung der neuen Institution orientiert sich dabei schwerpunktmäßig am polnischen Kinderrechtsbeauftragten, der als Verfassungsorgan mit umfangreichen Rechten konzipiert wurde.
Corinna Franke-Wöller untersucht kritisch, ob die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland für die Durchsetzung von Kinderinteressen notwendig ist und wie die Ausgestaltung erfolgen müsste. In diesem Zusammenhang wird das deutsche Institutionensystem zum Schutz von Kindern anhand von international bestehenden Parametern (Pariser Prinzipien) gemessen. Die Autorin stellt dar, dass trotz zahlreicher Institutionen die Notwendigkeit für einen Kinderrechtsbeauftragten besteht. Die Ausgestaltung der neuen Institution orientiert sich dabei schwerpunktmäßig am polnischen Kinderrechtsbeauftragten, der als Verfassungsorgan mit umfangreichen Rechten konzipiert wurde.