Ausgehend von den strukturellen Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten zwischen Genossenschaft und Kapitalgesellschaften, zeigt Knut von Detten Ausmaß und Grenzen der Rezipierbarkeit der im Kapitalgesellschaftsrecht entwickelten Sätze des Konzernrechts auf. Er gelangt dabei zu vermittelnden Lösungen zwischen der traditionellen Lehre, die Konzernabhängigkeit von Rechtsformgenossenschaften als ebenso unzulässig wie wesensfremd einstufte und neueren Ansichten, die die Rechtsform der eG in ihrer Verwendbarkeit in Unternehmensverbänden der von AG und GmbH annähern möchte.
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