Eine mit dem Wort «verleiten» beschriebene Tathandlung findet sich in 15 verschiedenen Tatbeständen des deutschen Strafrechts. Der Autor untersucht erfolgreich die Möglichkeit, Zweckmäßigkeit und Gebotenheit der Bestimmung eines einheitlichen Verleitensbegriffs. Mittels einer systematisch vergleichenden Analyse sämtlicher der teils seit mehr als 140 Jahren geltenden Verleitungsdelikte ermittelt er einen einheitlichen Inhalt des Verleitens und seines Wesens. In der Rechtswissenschaft handelt es sich damit um die erste umfassende und verallgemeinernde Abhandlung zum Verleitensbegriff. Abschließend befasst sich der Autor mit strafrechtsdogmatischen Einzelfragen, die sich aus der Verwendung des Merkmals «verleiten» ergeben.