Diese Arbeit zeigt Ansätze für eine einheitliche Auslegung des europäischen Beihilfen- und Vergaberechts auf. Hierfür wird zunächst der Anwendungsbereich beider Rechtsgebiete untersucht. Dabei wird gezeigt, dass die Regeln der Rechtsgebiete Konsequenz der europäischen Grundfreiheiten sind. Tatbestand und Rechtsfolgen beider Normenkomplexe werden unter Auswertung der existierenden Rechtsprechung gegenübergestellt. Diese Analyse führt zu dem Ergebnis, dass europäisches Beihilfen- und Vergaberecht nebeneinander anwendbar sind und sein müssen, um den Binnenmarkt mit einem System des unverfälschten Wettbewerbs aufrecht zu erhalten. Im weiteren Verlauf wird die Anwendbarkeit der zu den Art. 101ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entwickelten Grundsätze auf das Beihilfenrecht begründet. Schließlich wird noch die Bedeutung des Art. 106 AEUV im Beihilfen- und Vergaberecht untersucht. Auch hierbei werden Harmonisierungsansätze aufgezeigt.