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Nahezu konkurrenzlose systematische Darstellung, verfasst von einem ausgewiesenen Einigungsstellen-Profi.
Die Einigungsstelle ist die Institution zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten auf dem Gebiet der zwingenden und freiwilligen Mitbestimmung. Sie sind die wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu teuren und langwierigen Gerichtsprozessen. Insbesondere die Veränderung in der Tariflandschaft mit immer häufigeren Öffnungsklauseln hin zu betrieblichen Abweichungen macht in den Branchen, in denen es noch Flächentarifverträge gibt, die…mehr

Produktbeschreibung
Nahezu konkurrenzlose systematische Darstellung, verfasst von einem ausgewiesenen Einigungsstellen-Profi.

Die Einigungsstelle ist die Institution zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten auf dem Gebiet der zwingenden und freiwilligen Mitbestimmung. Sie sind die wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu teuren und langwierigen Gerichtsprozessen. Insbesondere die Veränderung in der Tariflandschaft mit immer häufigeren Öffnungsklauseln hin zu betrieblichen Abweichungen macht in den Branchen, in denen es noch Flächentarifverträge gibt, die Einigungsstelle zu einem immer bedeutenderen Instrument auch der (versteckten) Tarifpolitik.

Schwerpunkte der Neuauflage sind u.a.:
die fortschreitende Durchdringung der Arbeitswelt mit EDV (E-Mail und Internet, Videoüberwachung, Controlling),
der Gesundheitsschutz (der infolge der europäischen Richtliniengebung in den letzten Jahren grundlegende Veränderungen erfahren hat und spätestens seit der Entscheidung des BAG vom 8.6.2004 - 1 ABR 13/03 auch einigungsstellenrelevant geworden ist)
die Globalisierung der Arbeitswelt (mit den multinationalen Konzernen und Unternehmensgruppen, in denen häufig Vorgaben der World-Headquarter national umzusetzen sind, ohne dass die Vorgabe sich an deutschem Betriebsverfassungsrecht orientiert)
Unternehmensumstrukturierungen, die die Fragen nach dem bei der jeweiligen Betriebsänderung zuständigen Betriebsrat (BR, GBR, Übergangsmandat, Restmandat) und die Privilegierung von Betriebsneugründungen (§ 112a Abs.2 BetrVG) bzw. Fragen der Durchgriffshaftung aufwerfen.
Autorenporträt
Martin Wenning-Morgenthaler ist Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin. Er hat als Einigungsstellen-
Vorsitzender über 100 Verfahren geleitet.