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Der besondere Leitfaden für die speziellen Regelungen der ESt in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft Die zahlreichen ertragsteuerlichen Sonderregelungen und naturbedingten Besonderheiten der Landwirtschaft und Forstwirtschaft stellt das Buch praxisnah und in ihrer gesamten Bandbreite dar. Insbesondere bei der Wahl der richtigen Unternehmensform des Betriebs helfen die Gestaltungsempfehlungen des Leitfadens Beratern und Steuerpflichtigen, den Betrieb für künftige Generationen zu erhalten. Alle wesentlichen Erläuterungen in einem Band Klar und übersichtlich erläutern die Autoren alle…mehr

Produktbeschreibung
Der besondere Leitfaden für die speziellen Regelungen der ESt in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Die zahlreichen ertragsteuerlichen Sonderregelungen und naturbedingten Besonderheiten der Landwirtschaft und Forstwirtschaft stellt das Buch praxisnah und in ihrer gesamten Bandbreite dar. Insbesondere bei der Wahl der richtigen Unternehmensform des Betriebs helfen die Gestaltungsempfehlungen des Leitfadens Beratern und Steuerpflichtigen, den Betrieb für künftige Generationen zu erhalten.
Alle wesentlichen Erläuterungen in einem Band
Klar und übersichtlich erläutern die Autoren alle wichtigen Gesetze und Verwaltungsentscheidungen wie auch vor allem die höchstrichterliche Rechtsprechung. Von besonderer Bedeutung sind die Regeln zur Hofnachfolge und zur Betriebsaufgabe sowie die novellierte Gewinnermittlung nach § 13a EStG.
Die Schwerpunkte: Gewinnermittlung nach § 13a EStG nach Durchschnittssätzen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG durch Buchführung Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung Betriebsvermögen Unternehmensformen in der Land- und Forstwirtschaft Bodengewinnbesteuerung Veräußerung oder Aufgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Übergabe von Vermögen in vorweggenommener Erbfolge Übergang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von Todes wegen Forstbetrieb Die optimale Unternehmensform
In der Land- und Forstwirtschaft muss die Unternehmensform des Betriebs gezielt auf die persönlichen und sachlichen Bewirtschaftungsverhältnisse zugeschnitten sein, dient sie doch vor allem der Vorbereitung der Hofübergabe. Ob Einzelunternehmen oder Personengesellschaften der »Märkle/Hiller« weist den steueroptimalen Weg zur nächsten Generation dank einer Gegenüberstellung sämtlicher Vor- und Nachteile für jede Rechtsform. Das ist praktisches Anwendungswissen für die Sicherung und Erhaltung des Betriebs für künftige Generationen!
Förderung gewinnneutraler Übergänge
Der »Märkle/Hiller« steht schon immer für einen maßvollen Umgang mit den Unternehmungen der Land- und Forstwirtschaft und er befindet sich dabei mittlerweile in bester Gesellschaft des BFH: Generationenübergang und Hofnachfolge in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind nicht selten problembehaftet und erfordern die Auslagerung von Betriebsteilen, um die kontinuierliche Fortführung des Gesamtunternehmens innerhalb des Familienverbunds zu ermöglichen. Das Ertragsteuerrecht fördert gewinnneutrale Übergänge neuerdings verstärkt, weil von fast allen zuständigen Senaten des Bundesfinanzhofs unter unveränderten Rechtsnormen nach und nach neue Wege eröffnet worden sind. Dazu gehören insbesondere die erweiterten Auswirkungen der unentgeltlichen Buchwertausgliederung von Wirtschaftsgütern bei Übergaben von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, bei der Einbringung, bei der Realteilung von Mitunternehmerschaften sowie bei den Vergünstigungen bei der Aufgabe oder Veräußerung vonBetrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen.
Renommierte Experten als Autoren
Die Autoren sind seit Jahrzehnten anerkannte Fachleute auf dem Gebiet des Ertragsteuerrechts im Allgemeinen und bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Besonderen. Auch bei der 12. Auflage bringen sie ihr wissenschaftlich-theoretisches Fachwissen verbunden mit zahlreichen Fällen aus der Praxis und vertieft durch ihre langjährige Referententätigkeit ein
Autorenporträt
Märkle/Hiller
Rezensionen
Echo der Fachpresse zur 12. Auflage

»Märkle/Hiller teilen ihr hohes Fachwissen und ihre Erfahrungen aus ihrem jahrzehntelangen Umgang mit der Materie in ihrem Kommentar und führen so gerade junge landwirtschaftliche Berater umfassend in die Ertragsbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft ein. Versierten Beratern führt die Lektüre des Kommentars immer wieder klar vor Augen, wo die Problembereiche der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft liegen.«
Ernst Gossert, StB, Leiter der Steuerabteilung der Ecovis Gruppe in München und Vorsitzender des Steuerausschusses des HLBS Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. in Berlin, DStR 47/2019

Echo der Fachpresse zur 11. Auflage

»Dieses 850 Seiten starke Buch kann jedem Steuerberater im ländlichen Raum nur wärmstens ans Herz gelegt werden. Dieses Buch kann man ohne Frage als Standardwerk bezeichnen. Besonders lobenswert finden wir den Zusammenhang zwischen theoretischem Wissen und Praxisfällen.«
www.fachbuchkritik.de, Einsehdatum 09.05.14

Echo der Fachpresse zur 10. Auflage

» wertvolle Hilfe und ein unverzichtbarer Ratgeber in [der] täglichen Praxis. klar und übersichtlich erläutert geeignetes Nachschlagewerk «
NWB 30/2011

»Die beiden Autoren, beides langjährige Verwaltungspraktiker und erfahren auf allen Ebenen der Finanzverwaltung, sorgen so seit Jahrzehnten für eine gewissenhafte und umfassende Betreuung des Themas. Der >Märkle/Hiller Thomas Eigenthaler, Leitender Regierungsdirektor, Die Steuerwarte Mai/2011

»Auch bei der 10. Auflage ist es den beiden Autoren gelungen, ihr wissenschaftlich theoretisches Fachwissen durch die Rückkoppelung mit Fällen aus der Praxis, vertieft durch ihrejeweilige Referententätigkeit, so umzusetzen, dass der Kommentar weiterhin als exzellentes Standardwerk angenommen und anerkannt werden wird.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Verwaltung, Rechtsprechung und Beratung an der 10. Auflage dieses Standardwerks nicht vorbeikommen werden.«
Ernst Schnekenburger, Steuerberater in Ravensburg, Vorsitzender des Steuerausschusses des HLBS, DStR 46/2010

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