Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Bergische Universität Wuppertal (Fachbereich B - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die Entsendung von Arbeitskräften gewinnt aufgrund der Globalisierung immer mehr an Bedeutung. Das hat zur Folge, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich mit speziellen einkommensteuer-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beschäftigen müssen. Die Beachtung und Anwendung der maßgeblichen Normen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Sozialversicherungsabkommen werfen in der Praxis Probleme auf.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam Überlegungen anstellen, wie etwa eine doppelte lohnsteuerliche Belastung des Arbeitnehmers im In- und Ausland vermieden oder wie der Sozialversicherungsschutz im Heimatland aufrecht erhalten werden kann, wenn eine unselbständige Erwerbstätigkeit im Ausland ausgeübt wird. Gegenstand dieser Arbeit ist, diesen vielseitigen Themenbereich darzustellen.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit besteht aus drei Teilen. In Teil I gebe ich zunächst eine Einführung in das Thema. Ich erläutere, was unter einer Arbeitnehmerentsendung zu verstehen ist und welche Ziele Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Entsendung verbinden. In Teil II werde ich die einkommensteuerrechtlichen Aspekte einer Arbeitnehmerentsendung in die Schweiz behandeln. Zunächst werde ich auf die Grundzüge des deutschen und des schweizerischen Einkommensteuerrechts eingehen.
Ich werde zeigen, wie die beschränkte sowie die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland entsteht. In beiden Staaten wird eine unbeschränkte Steuerpflicht durch einen Wohnsitz im jeweiligen Staat und eine beschränkte Steuerpflicht durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründet. Ausgehend davon werde ich darstellen, dass durch eine gleichzeitige Steuerpflicht in zwei Staaten Doppelbesteuerungsprobleme entstehen und, dass diese entweder durch einseitige nationale Maßnahmen oder durch Doppelbesteuerungsabkommen beseitigt werden können. Im Mittelpunkt von Teil II stehen die Entstehung und die Vermeidung von Doppelbesteuerungsproblemen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
In Teil III befasse ich mich mit den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten einer Arbeitnehmerentsendung in die Schweiz. Ausgangspunkt für diesen Themenbereich sind die Grundzüge des deutschen Sozialversicherungsrechts. Nach deutschem Sozialversicherungsrecht sind in erster Linie alle gegen Arbeitsentgelt abhängig beschäftigten Personen in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Demnach würde bei einem Arbeitnehmer, der im Ausland erwerbstätig ist, die Sozialversicherungspflicht in Deutschland enden. Ich werde zunächst zeigen, wie es unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Ausstrahlung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften für einen Arbeitnehmer kommt, obwohl dieser seine Erwerbstätigkeit im Ausland ausübt.
Daran anschließend werde ich in Grundzügen das schweizerische Sozialversicherungsrecht erläutern. Auch in der Schweiz wird vom Grundsatz her eine Sozialversicherungspflicht durch eine in der Schweiz ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit ausgelöst. Gelten die deutschen Sozialversicherungsvorschriften aufgrund der Ausstrahlung weiter, kommt es dadurch zu einer doppelten Versicherungspflicht in Deutschland und in der Schweiz.
Abschließend gehe ich in Teil III auf Sozialversicherungsabkommen insbesondere die EWG-Verordnung 1408/71 und das deutsch-schweizerische Abkommen über Soziale Sicherheit ein. Ich werde zeigen, dass es mit Hilfe der EWG-Verordnung Nr. 1408/71 sowie mit dem deutsch-schweizerischen Sozialversicherungsabkommen unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, eine doppelte Versicherung in zwei Staaten zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis:Inhalts...
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Die Entsendung von Arbeitskräften gewinnt aufgrund der Globalisierung immer mehr an Bedeutung. Das hat zur Folge, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich mit speziellen einkommensteuer-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beschäftigen müssen. Die Beachtung und Anwendung der maßgeblichen Normen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Sozialversicherungsabkommen werfen in der Praxis Probleme auf.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam Überlegungen anstellen, wie etwa eine doppelte lohnsteuerliche Belastung des Arbeitnehmers im In- und Ausland vermieden oder wie der Sozialversicherungsschutz im Heimatland aufrecht erhalten werden kann, wenn eine unselbständige Erwerbstätigkeit im Ausland ausgeübt wird. Gegenstand dieser Arbeit ist, diesen vielseitigen Themenbereich darzustellen.
Gang der Untersuchung:
Die vorliegende Arbeit besteht aus drei Teilen. In Teil I gebe ich zunächst eine Einführung in das Thema. Ich erläutere, was unter einer Arbeitnehmerentsendung zu verstehen ist und welche Ziele Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Entsendung verbinden. In Teil II werde ich die einkommensteuerrechtlichen Aspekte einer Arbeitnehmerentsendung in die Schweiz behandeln. Zunächst werde ich auf die Grundzüge des deutschen und des schweizerischen Einkommensteuerrechts eingehen.
Ich werde zeigen, wie die beschränkte sowie die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland entsteht. In beiden Staaten wird eine unbeschränkte Steuerpflicht durch einen Wohnsitz im jeweiligen Staat und eine beschränkte Steuerpflicht durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründet. Ausgehend davon werde ich darstellen, dass durch eine gleichzeitige Steuerpflicht in zwei Staaten Doppelbesteuerungsprobleme entstehen und, dass diese entweder durch einseitige nationale Maßnahmen oder durch Doppelbesteuerungsabkommen beseitigt werden können. Im Mittelpunkt von Teil II stehen die Entstehung und die Vermeidung von Doppelbesteuerungsproblemen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
In Teil III befasse ich mich mit den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten einer Arbeitnehmerentsendung in die Schweiz. Ausgangspunkt für diesen Themenbereich sind die Grundzüge des deutschen Sozialversicherungsrechts. Nach deutschem Sozialversicherungsrecht sind in erster Linie alle gegen Arbeitsentgelt abhängig beschäftigten Personen in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Demnach würde bei einem Arbeitnehmer, der im Ausland erwerbstätig ist, die Sozialversicherungspflicht in Deutschland enden. Ich werde zunächst zeigen, wie es unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Ausstrahlung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften für einen Arbeitnehmer kommt, obwohl dieser seine Erwerbstätigkeit im Ausland ausübt.
Daran anschließend werde ich in Grundzügen das schweizerische Sozialversicherungsrecht erläutern. Auch in der Schweiz wird vom Grundsatz her eine Sozialversicherungspflicht durch eine in der Schweiz ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit ausgelöst. Gelten die deutschen Sozialversicherungsvorschriften aufgrund der Ausstrahlung weiter, kommt es dadurch zu einer doppelten Versicherungspflicht in Deutschland und in der Schweiz.
Abschließend gehe ich in Teil III auf Sozialversicherungsabkommen insbesondere die EWG-Verordnung 1408/71 und das deutsch-schweizerische Abkommen über Soziale Sicherheit ein. Ich werde zeigen, dass es mit Hilfe der EWG-Verordnung Nr. 1408/71 sowie mit dem deutsch-schweizerischen Sozialversicherungsabkommen unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, eine doppelte Versicherung in zwei Staaten zu vermeiden.
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