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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: In welchen Fällen Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft letztlich zu den gewerblichen Einkünften i.S.d. § 17 EStG zählen wird anhand dieser Arbeit kritisch analysiert und durch die beispielhafte Darstellung der einkommenssteuerlichen Behandlung von solchen Veräußerungen verdeutlicht. Dabei werden die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG im Vordergrund stehen. Ebenso die steuerlichen Folgen,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: In welchen Fällen Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft letztlich zu den gewerblichen Einkünften i.S.d. § 17 EStG zählen wird anhand dieser Arbeit kritisch analysiert und durch die beispielhafte Darstellung der einkommenssteuerlichen Behandlung von solchen Veräußerungen verdeutlicht. Dabei werden die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG im Vordergrund stehen. Ebenso die steuerlichen Folgen, welche durch Beispiele zu verschiedenen Bereichen im Anhang veranschaulicht und zugänglich gemacht werden. In Zeiten der Nullzinspolitik und einer Inflationsrate, die in Deutschland relativ stabil zwischen 1,5 % und 2 % verharrt, werden private Sparer regelrecht gezwungen sich nach alternativen Anlagemöglichkeiten umzuschauen. Wird die Struktur des Geldvermögens der privaten Haushalte in Deutschland herangezogen, ist festzustellen, dass beispielsweise Aktien nach wie vor eine gern gewählte Anlagealternative darstellen. Als Resultat der im EStG neben der Quellentheorie geltenden sog. Reinvermögenszugangstheorie, werden neben regelmäßig fließenden Einkünften auch einmalige Einkünfte der Besteuerung unterworfen. Dementsprechend unterliegen im privaten Bereich sowohl Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG), als auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 EStG) der Besteuerung nach dem EStG. Um eine eindeutige Zuordnung von Veräußerungsgewinnen der zuvor genannten Art gewährleisten zu können, schreibt das Subsidiaritätsprinzip (§ 20 Abs. 8 EStG) vor, dass ein steuerpflichtiger Vorgang, bei welchem die Einkünfte zwei verschiedenen Einkunftsarten zugeordnet werden könnten, als "betrieblich" zu behandeln sind.
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