Das in der Schifffahrt schon seit langem und häufig praktizierte Einleiten sogenannter häuslicher Abwässer in die Flüsse oder das Meer kann die Strafbarkeit der Gewässerverunreinigung gemäß
324 StGB begründen. Dennoch wird die Zulässigkeit dieser Einleitungen vor allem von der Rechtsprechung trotz des gestiegenen Umweltbewusstseins mit dem Bestehen des möglicherweise gewohnheitsrechtlich entstandenen sogenannten Schifffahrtsprivilegs bejaht. Die Arbeit untersucht die Frage nach der Zulässigkeit dieser Einleitungen gerade auch im Hinblick auf Rechtsakte und Entscheidungen der EG sowie Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen, die im straf- und verwaltungsrechtlichen Schrifttum und der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang bislang keine Berücksichtigung gefunden haben.
324 StGB begründen. Dennoch wird die Zulässigkeit dieser Einleitungen vor allem von der Rechtsprechung trotz des gestiegenen Umweltbewusstseins mit dem Bestehen des möglicherweise gewohnheitsrechtlich entstandenen sogenannten Schifffahrtsprivilegs bejaht. Die Arbeit untersucht die Frage nach der Zulässigkeit dieser Einleitungen gerade auch im Hinblick auf Rechtsakte und Entscheidungen der EG sowie Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen, die im straf- und verwaltungsrechtlichen Schrifttum und der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang bislang keine Berücksichtigung gefunden haben.