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Ziel der Arbeit ist die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform. Dabei werden die Tatbestände der
275 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie deren Verhältnis zur Störung der Geschäftsgrundlage gemäß 313 BGB unter Berücksichtigung der Grundsätze vertraglicher Risikoverteilung untersucht. Zugleich wird ein umfassender Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der
275 Abs. 1, Abs. 2 und 313 BGB unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten gegeben.

Produktbeschreibung
Ziel der Arbeit ist die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform. Dabei werden die Tatbestände der

275 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie deren Verhältnis zur Störung der Geschäftsgrundlage gemäß
313 BGB unter Berücksichtigung der Grundsätze vertraglicher Risikoverteilung untersucht. Zugleich wird ein umfassender Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der

275 Abs. 1, Abs. 2 und
313 BGB unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten gegeben.
Autorenporträt
Der Autor: Andreas Helm, geboren 1973, studierte von 1994 bis 1999 in München an der Ludwig-Maximilians-Universität Rechtswissenschaften. Nach seiner Referendarzeit übernahm er von 2001 bis 2002 eine Stelle als wissenschaftlicher Assistent am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften in München. Seit seiner Anwaltszulassung 2002 ist er als Rechtsanwalt in München tätig und berät dort Mandanten auf dem Gebiet des privaten Bau- und Immobilienrechts, wozu er bereits mehrere Bücher publiziert hat. Die Promotion erfolgte 2004.