Die Einrede der doppelten Inanspruchnahme und der Doppelschutz sind auf die europäische Patentreform zurückzuführen. Diese steht für die Einführung einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit in Gestalt des Einheitlichen Patentgerichts und die Schaffung eines europäischen Schutztitels, des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung. Aus Anlass der europäischen Patentreform wurde u. a. das Begleitgesetz vorgeschlagen, das die Anpassung der nationalen Vorschriften zum Gegenstand hat. Es sieht als Novum die Einführung eines Doppelschutzes durch ein nationales Patent und einen…mehr
Die Einrede der doppelten Inanspruchnahme und der Doppelschutz sind auf die europäische Patentreform zurückzuführen. Diese steht für die Einführung einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit in Gestalt des Einheitlichen Patentgerichts und die Schaffung eines europäischen Schutztitels, des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung. Aus Anlass der europäischen Patentreform wurde u. a. das Begleitgesetz vorgeschlagen, das die Anpassung der nationalen Vorschriften zum Gegenstand hat. Es sieht als Novum die Einführung eines Doppelschutzes durch ein nationales Patent und einen europäischen patentrechtlichen Schutztitel vor. Gleichzeitig wird der Doppelschutz durch die Einrede der doppelten Inanspruchnahme beschränkt. Die Arbeit widmet sich der wissenschaftlichen Untersuchung beider Institute und gelangt zum Ergebnis, dass mehr und die besseren Argumente für die Einführung des beschränkten Doppelschutzes sprechen.
Bernadette Makoski studierte Rechtswissenschaft in Düsseldorf und Cergy-Pontoise. Sie wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. In Düsseldorf war sie u.a. am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht und am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Dort erwarb sie auch ihren LL.M., wurde promoviert und ist nun Lehrbeauftragte. Während des Rechtsreferendariats absolvierte sie u.a. eine Station bei der Europäischen Kommission. Sie ist Richterin am Landgericht und arbeitet am Oberlandesgericht in Düsseldorf, war bereits für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie für den Gerichtshof der Europäischen Union tätig. Bernadette Makoski verfasst eine Habilitation an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zum Thema 'Ubiquitäre Rechtsgüter'. Sie ist Kommissionsmitglied der Studienstiftung des deutschen Volkes und Prüferin in der zweiten juristischen Staatsprüfung als Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Inhaltsangabe
Einleitung1. GrundlagenHarmonisierung des Patentrechts - Europäische Patentreform - Doppelschutz und Doppelschutzverbot - Konzept der Einrede2. System des DoppelschutzesDer Doppelschutz im größeren Kontext - Doppelschutz und europäische Patentreform3. Einrede der doppelten InanspruchnahmeAnwendbarkeit der Einrede - Merkmale der neuen Einrede - Weitere ThemenbereicheZusammenfassung und ErgebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Einleitung1. GrundlagenHarmonisierung des Patentrechts - Europäische Patentreform - Doppelschutz und Doppelschutzverbot - Konzept der Einrede2. System des DoppelschutzesDer Doppelschutz im größeren Kontext - Doppelschutz und europäische Patentreform3. Einrede der doppelten InanspruchnahmeAnwendbarkeit der Einrede - Merkmale der neuen Einrede - Weitere ThemenbereicheZusammenfassung und ErgebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis
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