Im Gesellschaftsrecht versteht man unter dem Einsichtsrecht die Befugnis der Aktionäre, die Bücher und Unterlagen der Gesellschaft zu prüfen, um sich über die administrative, finanzielle, buchhalterische und rechtliche Situation der Gesellschaft zu informieren, was angesichts der hohen Kapitalkonzentration in kolumbianischen Unternehmen für Minderheitsaktionäre von großer Bedeutung ist. Diese Kapitalkonzentration veranlasste diese Arbeit, das Problem der Vertretung aus einer anderen Perspektive zu analysieren als die von Berle und Means im Jahr 1932 verwendete, die damals die Beziehung zwischen den Gesellschaftern und den Verwaltern betraf und heute die Konvergenz der Interessen der Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter ist.