Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Note: 1,3, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Gefahrenabwehr ist es oft unumgänglich, dass die Feuerwehr in die Grundrechte Dritter eingreift. Dazu ist sie gesetzlich ermächtigt. Da die Grundrechte das höchste Gut der deutschen Verfassung ist, dürfen Grundrechtsbeschränkungen nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Im Feuerwehrrecht spielen hier insbesondere die Aufgaben, der Gefahrenbegriff und die gesetzlich eingeräumten Befugnisse eine bedeutende Rolle.Landesweit stehen in den 1.099 Gemeindefeuerwehren 111.482 Einsatzkräfte sowohl ehrenamtlich als auch hauptberuflich im Dienste ihrer Mitmenschen. Der Aufgabenkatalog ist groß und erstreckt sich von der Brandbekämpfung über den Einsatz spezial technischer Geräte bis hin zur Brandschutzerziehung. Die Gemeinde als Trägerin ist verpflichtet, eine Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und ist für die Gewährleistung einer wichtigen Säule des deutschen Notfall- und Katastrophensystems verantwortlich. Der hohe Sicherheitsstandard in BW, hängt entscheidend von der großen Bereitschaft ab, sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr zu engagieren. Schließlich besteht die Feuerwehr in BW zu 97,9% aus freiwilligen Einsatzkräften. Ohne das große Engagement der Bürger wäre die Gemeinde nicht in der Lage, einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Feuerwehrwesen bedeutet jedoch nicht nur die praktische Abwehr von Gefahren, sondern auch die Gebundenheit an Recht und Gesetz, denn jedes Handeln der Feuerwehr muss sich auf eine rechtliche Grundlage stützen.
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