Doping im Sport zieht immer weitere Kreise. Mittlerweile sind auch schon Staatsanwaltschaften und Strafrichter mit Dopingfällen beschäftigt. Insbesondere wenn der Impuls zur medikamentösen Leistungsmanipulation vom Sportler selbst ausgeht, er aber dabei Unterstützung durch Dritte erfährt, stellt sich die Frage, wie das Strafrecht hierauf reagieren soll. Untersuchungsgegenstand war dabei vor allem, ob die Anwendung allgemeiner strafrechtlicher Lehren in dieser Fallgruppe zu sachgerechten Ergebnissen führt bzw. wie diese angemessen zu modifizieren sind. Diese Thematik wurde vor allem anhand der Fragenkreise "eigenverantwortliche Selbstgefährdung", "Einwilligungsfähigkeit" und "Sittenwidrigkeit" problematisiert. Zur Absicherung der erzielten Ergebnisse wurden zahlreiche in rechtlicher oder situativer Hinsicht vergleichbare Fallgruppen untersucht.