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Die Probleme der Einwilligung im Strafrecht sind trotz zahlreicher Bemühungen nach wie vor umstritten und von einer allgemein akzeptierten Lösung weit entfernt. Die vorliegende Untersuchung möchte die auf der Stelle tretende Diskussion dadurch beleben, daß sämtliche Fragen, der Anwendungsbereich und die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Einwilligung, mit Blick auf den materiellen Grundgedanken beantwortet werden: dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen. Nur indem besonderer Wert auf diesen Grundgedanken gelegt wird, ist eine nachprüfbare und widerspruchsfreie Beurteilung und die Erhaltung eines…mehr

Produktbeschreibung
Die Probleme der Einwilligung im Strafrecht sind trotz zahlreicher Bemühungen nach wie vor umstritten und von einer allgemein akzeptierten Lösung weit entfernt. Die vorliegende Untersuchung möchte die auf der Stelle tretende Diskussion dadurch beleben, daß sämtliche Fragen, der Anwendungsbereich und die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Einwilligung, mit Blick auf den materiellen Grundgedanken beantwortet werden: dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen. Nur indem besonderer Wert auf diesen Grundgedanken gelegt wird, ist eine nachprüfbare und widerspruchsfreie Beurteilung und die Erhaltung eines eigenständigen Anwendungsbereichs der Einwilligung möglich. Insbesondere bei der Untersuchung der Relevanz von Willensmängeln ist aber zu berücksichtigen, daß mit dem Selbstbestimmungsrecht des Individuums auch eine eigene Verantwortlichkeit korrespondiert. Durch die hier aufgezeigte Parallele der Einwilligungsproblematik zu den Voraussetzungen einer mittelbaren Täterschaft bei der Selbstverletzung wird diesem Zusammenhang angemessen Rechnung getragen.
Autorenporträt
Der Autor: Alfred A. Göbel wurde 1963 in Galenberg/Eifel geboren. Er studierte ab dem Wintersemester 1984/85 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Während des Studiums war er als studentische Hilfskraft am Rechtsphilosophischen Seminar der Universität Bonn beschäftigt. Nach dem Referendarexamen 1989 Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft an diesem Institut. Seit Februar 1991 ist der Verfasser Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Bonn.