Die vergleichende Untersuchung der Einwilligungsdogmatik im deutschen und im englischen Strafrecht zeigt, dass die Praxis der Lebendorganspende auf differente rechtliche Rahmenbedingungen stößt. Während die körperliche Selbstverfügungsfreiheit im deutschen Recht verfassungsrechtlich garantiert ist, gilt im englischen Recht der Grundsatz der Unwirksamkeit der Einwilligung in die Körperverletzung.Für Wissenschaftler und Praktiker im Medizinrecht, im Strafrecht und der Rechtsvergleichung.
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