Die Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger und die elterliche Personensorge werden im Hinblick auf ärztliche Heileingriffe in ein sich wechselseitig ergänzendes Verhältnis gesetzt. Ausgangspunkt ist die Darstellung der Elemente, auf die es für die konkret-individuelle Einwilligungsfähigkeit ankommt. Im Anschluß daran wird der Pflichtenbezug des Personensorgerechts auf die sich entwickelnde Selbstbestimmung des Minderjährigen dargelegt. Aufgrund der Anfälligkeit jugendlicher Selbstbestimmung wird aus der Schutzfunktion der Personensorge die grundsätzliche Erfordernis einer verbundenen Entscheidung von Minderjährigem und Personensorgeberechtigtem abgeleitet. Das entwickelte Konzept wird auf seine Tragfähigkeit in Bezug auf ärztliche Maßnahmen ohne Heilcharakter überprüft. Abschließend wird eine rechtsförmige Regelung unter Berücksichtigung möglicher Konfliktfälle dargestellt.