Die Arbeit untersucht die Einwirkung der Rechtsprechung des EuGH auf das Verfahrensrecht, das die mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu beachten haben. Sie sieht die Rechtsprechung auf ein ebenenübergreifendes System des Rechtsschutzes gegen Gemeinschafts- und mitgliedstaatliche Rechtsakte ausgerichtet. Dies wird anhand der tatsächlich festzustellenden Einwirkung der Rechtsprechung auf die Systembereiche Rechtswegeröffnung, vorläufiger Rechtsschutz, Hauptsache sowie allgemeines Verfahrens- und Organisationsrecht belegt. Dabei zeigt sich, daß der Einwirkung bündische, demokratische und Leitprinzipien einer ebenenververklammernden Verfassung des Gemeinschaftsrechtsraums zugrunde liegen.
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