Seit Mai 2000 kommt der elektronisch überwachte Hausarrest im Amts- und Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main zur Anwendung. Inzwischen ist die elektronische Überwachung auch auf die Landgerichtsbezirke Wiesbaden und Darmstadt ausgeweitet worden. Gleichwohl hat die kontroverse Debatte um den elektronisch überwachten Hausarrest nicht nachgelassen. Diese Arbeit untersucht, ob seine Anordnung den verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht. Dabei werden auch die Entwicklung und die Anwendungsbereiche des elektronischen Hausarrestes in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern erläutert. Letztlich geht es um die Beantwortung der Frage, ob der elektronisch überwachte Hausarrest auch für die Bundesrepublik Deutschland eine sinnvolle Sanktionsalternative darstellt. In diesem Zusammenhang werden die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Überwachung auf sanktions- und vollstreckungsrechtlicher Ebene de lege lata und de lege ferenda überprüft.