Der Begriff "E-Government" ist zur Zeit Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Pilotversuche und wird in der Regel gebraucht als ein Oberbegriff für die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen im weitesten Sinne unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel, wie etwa E-Mail und des Internets. Auch die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge wird zum "E-Government" gezählt und im Rahmen dieser Arbeit unter verschiedenen rechtlichen Aspekten betrachtet. Den Kern der Arbeit bilden die Fragen nach der Europarechtskonformität der nationalen Vorschriften über elektronische Angebote sowie nach der Zulässigkeit ihrer ausschließlichen Akzeptanz durch öffentliche Auftraggeber. Daneben werden unter anderem die Rechtsfolgen formfehlerhafter Angebote untersucht. Den Abschluss der Bearbeitung bilden Rechtsfragen des Einsatzes elektronischer, inverser Auktionen als Mittel der Beschaffung.
"Die Arbeit von Heinze ist jedem zu empfehlen, der sich mit Fragen des Vergaberechts in Theorie und Praxis beschäftigt. Die klar gegliederte Struktur der Arbeit sowie die sprachliche Präzision und engagierte Argumentation ermöglichen einen schnellen Einblick in die Materie und die Beantwortung zahlreicher Fragen des Vergaberechts." (Sönke Gödeke, Deutsches Verwaltungsblatt)