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Die Arbeit unterzieht 1631d BGB, der die elterliche Entscheidung für eine allein religiös oder gesundheitsprophylaktisch motivierte Zirkumzision des männlichen Kindes decken kann, einer rechtlichen Analyse unter Bezugnahme des deutschen Verfassungsrechts und des internationalen Rechts. Die Auflösung der besonderen Spannungslage zwischen den Rechten des Kindes und den Rechten der Eltern bildet dabei einen Schwerpunkt und erfolgt unter Rückgriff auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen und Judikatur, die das Eltern-Kind-Verhältnis bei Eingriffen in den kindlichen Körper ausformen. Ob 1631d…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit unterzieht
1631d BGB, der die elterliche Entscheidung für eine allein religiös oder gesundheitsprophylaktisch motivierte Zirkumzision des männlichen Kindes decken kann, einer rechtlichen Analyse unter Bezugnahme des deutschen Verfassungsrechts und des internationalen Rechts. Die Auflösung der besonderen Spannungslage zwischen den Rechten des Kindes und den Rechten der Eltern bildet dabei einen Schwerpunkt und erfolgt unter Rückgriff auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen und Judikatur, die das Eltern-Kind-Verhältnis bei Eingriffen in den kindlichen Körper ausformen. Ob
1631d Abs. 2 BGB, der unter bestimmten Voraussetzungen die Beschneidung durch nicht-ärztliche Beschneider zulässt, mit den Rechten der rituellen Beschneider der betroffenen Kinder und Eltern vereinbar ist, bildet einen weiteren wesentlichen Untersuchungsgegenstand. Die rechtliche Analyse der Vorschrift offenbart Anpassungs- und Ergänzungsbedarf, dem die im Rahmen der Arbeit vorgeschlagene Neuregelung elterlicher Einwilligungsmöglichkeit aus Sicht der Autorin gerecht werden kann.
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Autorenporträt
Yvonne Christina Schmid studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und der Radboud Universiteit Nijmegen, Niederlande. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2012 war sie bis 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie Forschungsreferentin am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer tätig. Seit 2015 arbeitet Yvonne Christina Schmid als Rechtsanwältin.