Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 14 Punkte, Universität Trier, Veranstaltung: Prüfungsseminar "Die Fortentwicklung des Arbeitsrechts durch BAG und EuGH" im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Kündigungsprozess der Supermarktkassiererin Barbara Emme stand wie kaum ein anderer Fall in neuerer Zeit im Mittelpunkt einer regen öffentlichen Debatte um Gerechtigkeit und Gleichbehandlung durch die Arbeitsgerichte. Frau Emme war wegen des unberechtigten Einlösens zweier Pfandbons im Wert von 1,30 außerordentlich gekündigt worden.Das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wiesen die hiergegen erhobene Kündigungsschutzklage ab. Das Bundesarbeitsgericht indes erachtete die Kündigung durch Urteil vom 10.6.2010 für unwirksam, weil unverhältnismäßig. Auf der Grundlage der vorangegangenen Diskussion um die Entscheidungen der Vorinstanzen und ausgehend von den nicht immer sachlichen Reaktionen in der Presse und der Politik stieß nunmehr auch die Entscheidung der Revision auf eine beachtliche Rückmeldung aus der Literatur. Dabei war und ist nicht immer ersichtlich, ob der sachliche Gehalt der Entscheidung des 2. Senats das Ausmaß der mitunter pathetisch geführten Debatte rechtfertigt. Daher erscheint die Untersuchung lohnenswert, ob und inwieweit sich das Urteil des BAG in die bisherige Rechtsprechung und die dazu ergangene Kritik der Fachliteratur einfügt. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk darauf, wie überzeugend sich das BAG mit den einschlägigen Rechtsfragen auseinandersetzt und diese Problematiken arbeitsrechtlich fortentwickelt. Überdies soll diese Arbeit den Blick auf die tatsächlichen Folgen des Urteils für Rechtsanwender und Rechtsunterworfene weiten.
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