Im Rahmen des am 20.07.2004 in Kraft getretenen Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien hat der Gesetzgeber in Form des
35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB einen speziellen Privilegierungstatbestand für die energetische Nutzung von Biomasse geschaffen. Aufgrund nach wie vor bestehender Auslegungsunsicherheiten nimmt der Autor einen Abgleich der tatsächlichen Verwaltungspraxis mit den gesetzlichen Vorgaben vor. Die Arbeit setzt sich dabei insbesondere mit praxisrelevanten Problemstellungen wie beispielsweise der Beteiligung privilegierungsfremder Dritter an gesellschaftsrechtlichen Betreiberkonstellationen auseinander.
35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB einen speziellen Privilegierungstatbestand für die energetische Nutzung von Biomasse geschaffen. Aufgrund nach wie vor bestehender Auslegungsunsicherheiten nimmt der Autor einen Abgleich der tatsächlichen Verwaltungspraxis mit den gesetzlichen Vorgaben vor. Die Arbeit setzt sich dabei insbesondere mit praxisrelevanten Problemstellungen wie beispielsweise der Beteiligung privilegierungsfremder Dritter an gesellschaftsrechtlichen Betreiberkonstellationen auseinander.