Arthur Curti
Die Englische Aktien-Gesellschaft nach neuem Recht
Systematische Darstellung und Gesetz vom 10. Mai 1929
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Systematische Darstellung und Gesetz vom 10. Mai 1929
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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Produktdetails
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- Verlag: Springer / Springer Berlin Heidelberg / Springer, Berlin
- Artikelnr. des Verlages: 978-3-642-93942-6
- Softcover reprint of the original 1st ed. 1929
- Seitenzahl: 336
- Erscheinungstermin: 1. Januar 1929
- Deutsch
- Abmessung: 235mm x 155mm x 19mm
- Gewicht: 516g
- ISBN-13: 9783642939426
- ISBN-10: 3642939422
- Artikelnr.: 39617003
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- Seitenzahl: 336
- Erscheinungstermin: 1. Januar 1929
- Deutsch
- Abmessung: 235mm x 155mm x 19mm
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Erstes Buch. Systematische Darstellung.- Allgemeine Übersicht.- I. Der Companies Act von 1929.- II. Gesetzesmaterialien.- III. Die verschiedenen Arten der Gesellschaften, Partnership und Com- panies.- IV. Die Companies.- V. Die Private Company.- VI. Gesellschaften mit Prospekt und ohne Prospekt.- VII. Wesentliche Unterschiede vom englischen und kontinentalen Recht.- VIII. Literatur.- Erster Abschnitt. Gründung, Kapital und Aktien.- Erstes Kapitel. Gründungsurkunde und Statuten.- I. Die Gründungsurkunde; memorandum of association.- II. Die Statuten; articles of association.- III. Gründungsurkunde und Statuten, gemeinsame Bestimmungen.- Zweites Kapitel. Prospekt, Aktienangebot, Zeichnung, Zuteilung.- I. Prospekt.- II. Verbot des Hausierens.- III. Schriftliche Angebote von Aktien.- IV. Spätere Prospekte.- V. Statement in lieu of prospectus.- VI. Zuteilung von Aktien (allotment).- VII. Share-Certificate.- VIII. Provisionen.- IX. Ausgabe von Aktien unter dem Nennwert.- X. Verbot finanzieller Beihilfe beim Ankauf von Aktien.- XI. Übernahme von Verträgen.- Drittes Kapitel. Mitgliedschaft und Aktie.- I. Die Aktie.- II. Erwerb von Aktien.- III. SWOBODAS Darstellung der Übertragung und der Kosten der Übertragung.- IV. Register der Aktionäre.- V. Index der Mitglieder.- VI. Forfeiture (Verwirkung).- VII. Arten von Aktien.- VIII. Die Dividende.- IX. Zinsenzahlung aus Kapital.- Viertes Kapitel. Das Grundkapital.- I. Terminologie.- II. Höhe des Grundkapitals.- III. Einzahlung des Grundkapitals.- IV. Erhöhung des Grundkapitals.- V. Änderung des Aktienkapitals.- VI. Reduktion des Grundkapitals.- VII. Reserven.- Fünftes Kapitel. Obligationen-Anleihen; Schuldverschreibungen der Company (Debentures).- I. Gesetzesvorschriften.- II. Debentures, Begriff.- III. Eormvorschriften,Prospekt, Erwerb, Übertragung, Schuldver-schreibungs-Register.- IV. Arten.- V. Eintragung von Pfandbestellungen, Sicherheiten.- VI. Register über Pfandbestellungen und Belastungen.- VII. Pfandbestellungen zugunsten von Schuldverschreibungs-Inhabern.- VIII. Geltendmachung der Sicherheit; Schutz des Obligationärs.- Zweiter Abschnitt. Organe der Gesellschaft.- Erstes Kapitel. Die Generalversammlung.- I. Zweck der Generalversammlung.- III. Beschlüsse.- IV. Protokolle.- Zweites Kapitel. Die Verwaltung; die Direktoren.- I. Allgemeines.- II. Qualifikation eines Direktors.- III. Publikation der Namen.- IV. Die Pflichten und Rechte der Direktoren.- V.Haftbarkeit.- VI. Interessenbeteiligung.- VII. Die Vergütung.- VIII. Zahlung an Direktoren bei Verlust ihres Amtes.- IX. Angebot auf Aktien.- X. Wahl der Direktoren, Dauer und Beendigung des Amtes.- XI. Rechnungsführung.- Drittes Kapitel. Verträge der Gesellschaft.- 1. Allgemeines über die Vertragsform.- 2. Speziell Verträge von Gesellschaften.- 3. Verträge, im Ausland abgeschlossen..- Viertes Kapitel. Annual Return.- I. Das Annual Return.- II. Das Annual Return der Gesellschaft mit in Aktien geteiltein Kapital.- III. Das Annual Return der Gesellschaft, die kein in Aktien geteiltes Kapital hat.- IV. Das Annual Return der Private Company.- Fünftes Kapitel. Buchführung und Revision. Accounts and Audit.- I. Die Buchführung.- II. Gewinn- und Verlustrechnung.- III. Bilanz- und Geschäftsbericht.- IV. Besondere Vorschriften für Banken, Versicherungsgesellschaften usw.- V. Die Kontrollorgane.- VI. Die auditors, Revisoren.- VII. Wahl der Revisoren.- VIII. Rechte und Pflichten der Revisoren.- IX. Inspektion.- Dritter Abschnitt. Die Private Company.- I. Die Private Company.- II. Voraussetzungen.- III. Umwandlung in eine PublicCompany.- Vierter Abschnitt Die Liquidation der Gesellschaft, Winding-up.- Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften.- I. Zweck der Liquidation.- II. Die Beitragspflichtigen; contributories.- III. Anmeldung der Forderungen.- IV. Das Liquidationsvermögen.- V. Vermögensverteilung.- VI. Berichte des Liquidators.- VII. Beendigung der Tätigkeit des Liquidators.- VIII. Strafbestimmungen.- Zweites Kapitel. Gerichtliche Liquidation; Winding-up by the Court.- I. Gründe.- II. Das Liquidationsbegehren, die gerichtliche Liquidationsverfügung.- III. Der Liquidator.- IV. Bericht über die Vermögenslage (statement of affairs).- V. Auf sichtsausschuß; Committee of inspection.- VI. Special manager, besonderer Geschäftsführer.- VII. Aufgabe des Liquidators.- VIII. Buchführung und Revision.- IX. Aufsicht durch das Handelsamt..- X. Beendigung der Liquidation.- Drittes Kapitel. Freiwillige Liquidation, Voluntary Winding-up.- I. Beschluß.- II. Die Folgen.- III. Zwei Arten..- Viertes Kapitel. Liquidation unter gerichtlicher Aufsicht (Winding-up subject to supervision of court).- Fünftes Kapitel. Die Auflösung der Gesellschaft.- I. Gründe der Auflösung.- II. Wiedereintragung.- III. Nichtigerklärung der Auflösung.- IV. Das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft.- V. Bücher und Papiere der Gesellschaft.- Sechstes Kapitel. Sanierung; Übertragung des Geschäftes an eine andere Gesellschaft; Fusion.- I. Vergleiche und Arrangements.- II. Gerichtliche Verfügung zur Erleichterung von Sanierung und Fusion.- III. Nicht zustimmende Aktionäre.- Fünfter Abschnitt. Ausländische Gesellschaften.- Erstes Kapitel. Prospekte und Zeichnungsseheine.- Zweites Kapitel. Ausländische Gesellschaften, welche in Großbritannien einen "Geschäftsplatz" (Place of business) haben.- I. Anmeldungbeim Registerführer.- II. Bilanzvorschriften.- III. Prospekt und Publikationsvorschriften.- IV. Pfandbestellungen.- V. Zustellungen.- VI. Schottland.- VII. Beendigung des Geschäftsbetriebes in Großbritannien.- VIII. Liquidation.- Zweites Buch. Das Gesetz. Wortgetreue Übertragung des Companies Act, 1929, vom 10. Mai 1929, in Kraft seit 1. November 1929. Gesetz über die Companies von.- Erster Teil. Inkorporation von Gesellschaften und damit zusammenhängende Vorschriften.- Gründungsurkunde (Memorandum of Association).- Die Statuten der Gesellschaft (Articles of Association).- Vorschriften für den Gesellschaftsnamen.- Allgemeine Vorschriften über Gründungsurkunde nnd Statuten.- 20. Wirkung von Gründungsurkunde und Statuten.- 21. Vorschriften für Gründungsurkunde und Statuten bei eompanies limited by guarantee.- 22. Änderungen von Gründungsurkunde oder Statuten, welche die auf einen Anteil (Aktie) lastenden Verpflichtungen erhöhen, unverbindlich für bereits beigetretene Mitglieder ohne deren Zustimmung.- 23. Exemplare von Gründungsurkunde und Statuten für die Mitglieder.- 24. Ausgegebene Exemplare der Gründungsurkunde müssen die Änderungen enthalten.- Mitgliedschaft.- Minimum.- Verträge usw.- Beglaubigung von Urkunden.- Zweiter Teil. Aktienkapital und Schuldverschreibungen (Obligationsanleihen) (Share Capital and Debentures.).- Prospekt.- Zuteilung (Allotment).- Provisionen und Ausgabe von Aktien unter dem Nennbetrag (Commissions and Discounts).- Ausgabe von rückkaufbaren Vorzugsaktien und Aktien unter dem Nennwert (Issue of Redeemable Preference Shares and Shares at Discount).- Verschiedene Vorschriften über das Aktienkapital.- Herabsetzung des Aktienkapitals.- Abänderung der Aktionärrechte.- Üb ertragung von Aktien und Schuldverschreibungen,Beweis des Rechtes an Aktien usw.- Besondere Vorschriften für Schuldverschreibungen (debentures).- Dritter Teil. Eintragung von charges (Belastungen, Pfändern, Hypotheken).- Eintragung von Belastungen beim Registerführer für Gesellschaften.- Vorschriften über das Lastenregister der Gesellschaft und über Abschriften von Urkunden, welche Belastungen schaffen.- Anwendung von Teil III auf Gesellschaften, welche außerhalb Englands inkorporiert sind.- Übergangsbestimmungen in bezug auf Rechte, die nach diesem Gesetz, aber nichtnach früheren Gesetzen einzutragen sind.- Vierter Teil. Geschäftsführung und Verwaltung.- Eingetragener Geschäftssitz und Käme.- Beschränkungen in bezug auf Geschäftsbeginn.- 94. Beschränkungen in bezug auf Geschäftsbeginn.- Das Mitgliederverzeichnis (Register of Members).- Dominionregister.- Jährlicher Bericht (Annual Return).- Versammlungen und Verhandlungen.- Buchführung und Rechnungsprüf ung (Revision) (Accounts and Audit).- Inspektion (besondere Prüfung, Untersuchung).- Direktoren und Geschäftsführer (Directors and Managers).- Ungültigkeit von Bestimmungen in den Statuten oder in Verträgen, durch welche Beamte von der Haftbarkeit befreit warden.- Vereinbarungen mit Gläubigern und Rekonstruktionen (Arrangements and Reconstructions).- Fünfter Teil. Liquidation (Winding-up).- I. Einleitung.- II. Grericlitliclie Liquidation (Winding-up by the Court).- III. Freiwillige Liquidation (Voluntary Winding-up).- IV. Liquidation unter Aufsicht des Gerichts (Winding-up subjeet to supervision of Court).- V. Vorschriften für alle Arten von Liquidation.- Sechster Teil. Sachwalter (receivers) und Geschäftsführer (managers).- 306. Unfähigkeit eines body corporate zur Wahl als Sachwalter.- 307. Befugnis in England, den official receiverzum Sachwalter für Schuldverschreibungsinhaber oder andere Gläubiger zu wählen.- 308. Bekanntgabe des Sachwalters oder Geschäftsführers.- 309. Befugnis des Gerichts Vergütungen festzusetzen auf Antrag des Liquidators.- 310. Rechnungsablage von Sachwaltern und Geschäftsführern an Registerführer.- 311. Aufforderung an den receiver. seine Pflicht zu erfüllen, Bericht zu erstatten usw.- Siebenter Teil. Allgemeine Vorschriften über Eintragung (Registration).- 312. Eintragungsämter in England und Schottland.- 313. Gebühren.- 314. Einsichtnahme, Vorlage und Beweiskraft der beim Registerführer aufbewahrten Urkunden.- 315. Befehl an den Registerführer, Berichte zu erstatten.- Achter Teil. Anwendung des Gesetzes auf Gesellschaften, die unter früheren Gesetzen gebildet und eingetragen wurden.- 316. Anwendung des Gesetzes auf Gesellschaften, die unter früheren Gesellschaftsgesetzen gebildet wurden.- 317. Anwendung des Gesetzes auf Gesellschaften, die unter früheren Gesellschaftsgesetzen eingetragen wurden.- 318. Anwendung des Gesetzes auf Gesellschaften, die unter den früheren Gesellschaftsgesetzen wieder eingetragen wurden.- 319. Gesellschaften, die unter den Joint Stock Companies Acts eingetragen wurden..- 320. Ausschluß von Gesellschaften, die im Irischen Freistaat oder in Nord-Irland eingetragen sind.- Neunter Teil. Gesellschaften, die nicht nach diesem Gesetz gebildet sind, aber gleichwohl ermächtigt sind, sich nach diesem Gesetz einzutragen.- 321. Gesellschaften, die der Eintragung fähig sind.- 322. Definition von Joint Stock Company (Aktiengesellschaft).- 323. Erfordernisse für Eintragung von Joint Stock Companies (Aktiengesellschaften).- 324. Erfordernisse für die Eintragung von Companies (Gesellschaften), die nicht Joint Stock Companies(Aktiengesellschaften) sind.- 325. Beglaubigung der Aufstellungen von existing companies.- 326. Beweiserhebung des Registerführers über die Natur der Gesellschaft.- 327. Befreiung gewisser Gesellschaften von Gebühren.- 328. Zufügung von "Limited" an den Namen.- 329. Eintragungszeugnis für existing companies.- 330. Übergang des Vermögens der Gesellschaft.- 331. Vorbehalt für bestehende Verbindlichkeiten.- 332. Fortsetzung anhängiger Prozesse.- 333. Wirkung der Eintragung nach diesem Gesetz.- 334. Das Recht an Stelle eines deed of settlement eine Gründungsurkunde (memo- randum) und Statuten zu setzen.- 335. Befugnis des Gerichts, Prozesse zu sistieren.- 336. Sistierung von Klagen nach einer Liquidationsverfügung.- Zehnter Teil. Liquidation von nicht eingetragenen Gesellschaften.- 337. Begriff von "nicht eingetragener Gesellschaft".- 338. Liquidation von nicht eingetragenen Gesellschaften.- 339. Beitragspflichtige in der Liquidation nicht eingetragener Gesellschaften.- 340. Befugnis des Gerichts, Verfahren einzustellen.- 341. Prozesse eingestellt durch eine Liquidationsverfügung.- 342. Die Vorschriften von Teil X sind ErgänzungsVorschriften.- Elfter Teil. Gesellschaften, welche außerhalb Großbritanniens inkorporiert sind, aber in Großbritannien Geschäfte betreiben.- 343. Gesellschaften, auf welche Teil XI Anwendung findet.- 344. Urkunden, dem Registerführer einzugeben von Gesellschaften, die Geschäfte in Großbritannien durchführen.- 345. Befugnis von Gesellschaften, welche in britischen Besitzungen inkorporiert sind, Grundeigentum zu besitzen.- 346. Bericht an den Registerführer über Änderungen an Urkunden usw.- 347. Bilanz der Gesellschaft, die Geschäfte in Großbritannien betreibt.- 348. Pflicht zur Bekanntgabe des Namens, der Art derHaftung (ob beschränkt) und des Landes der Inkorporation.- 349. Zustellungen an Gesellschaften, für welche Teil XI gilt.- 350. Ämter, wo die Urkunden einzureichen sind.- 351. Straf Vorschriften.- 352. Auslegung von Teil XI Besondere Bestimmungen in beziig auf Gesellschaften, die auf den Kanal-Inseln oder der Isle of Man inkorporiert sind.- 353. Verpflichtungen der Gesellschaften auf den Kanalinseln oder der Isle of Man, Urkunden dem Registerführer einzugeben.- Zwölfter Teil. Beschränkung des Verkaufs und des Angebots von Aktien zum Kauf.- 354. Prospekte von ausländischen Gesellschaften mit Angebot zur Zeichnung oder zum Ankaufe von Aktien.- 355. Erfordernisse des Prospektes.- 356. Beschränkungen des Angebotes zur Zeichnung von Aktien oder zum Verkauf.- Dreizehnter Teil. Verschiedenes.- Verbot der partnership von mehr als zwanzig Mitgliedern.- Vorschriften in bezug auf Banken.- Verschiedene Übertretungen.- Allgemeine Vorschriften bei Übertretungen.- Zustellung von Urkunden und prozessualen Mitteilungen.- Allgemeine Bestimmungen über das Handelsamt (Board of Trade).- Auslegung.- Aufhebung und Beibehaltung älterer Gesetzesbestimmungen, kurzer Titel und Inkrafttreten des Gesetzes.- Anhänge (Schedules).- Erster Anhang.- Tafel A: Organisatorische Regeln (Mustervorschriften für Statuten, regulations) für die Verwaltung einer Company Limited by Shares.- Tafel B: Formular eines Memorandum (Gründungsurkunde) einer Company Limited by Shares.- Tafel C: Formular eines Memorandums (Gründungsurkunde) und von Articles (Statuten) einer Company Limited by guarantee, die kein in Aktien zerlegtes Grundkapital besitzt.- Tafel D: Gründungsurkunde und Statuten einer Gesellschaft Limited by guarantee (mit Beschränkung der Haftung auf eine Garantiesumme), die ein in Aktienzerlegtes Kapital besitzt.- Tafel E: Gründungsurkunde und Statuten einer Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, die ein in Aktien eingeteiltes Grundkapital besitzt.- Zweiter Anhang: Formular für die Bewilligung, Grundeigentümer zu sein..- Dritter Anhang: Formular einer Aufstellung an Stelle eines Prospektes (Statement in lieu of Prospectus) von einer Private Company einzugeben, welche eine Public Company werden will.- Vierter Anhang.- I. Teil: Tatsachen, welche im Prospekt angeführt werden müssen.- II. Teil: Berichte, welche im Prospekt wiedergegeben werden müssen.- III. Teil: Vorschriften, die sich auf die oben angeführten Teile I und II beziehen.- Fünfter Anhang: Formular einer Aufstellung an Stelle eines Prospektes (Statement in lieu of Prospectus) einer Gesellschaft, die keinen Prospekt ausgibt, oder welche die Zuteilung nicht auf Grund eines Prospektes vornimmt.- Sechster Anhang: Formular eines Jahresberichtes (annual return) einer Gesellschaft, welche ein in Aktien zerlegtes Kapital hat.- Siebenter Anhang: Formular einer Aufstellung, veröffentlicht durch Bank- und Versicherungsgesellschaften und Deposit, Provident, or Benefit Societies.- Achter Anhang.- I. Teil: Verfügungen, die während der Gerichtsferien in Schottland ergehen und die nicht der Berufung unterliegen.- II. Teil: Verfügungen, welche in Schottland während der Gerichtsferien erlassen werden und nur bis zur Erledigung der Berufung Gültigkeit haben.- Neunter Anhang: Vorschriften, welche im Falle von Liquidationen unter Aufsicht des Gerichts keine Geltung haben.- Zehnter Anhang: Liste der Gebühren, die an den Registerführer für Gesellschaften bezahlt werden müssen.- Elfter Anhang: Bestimmungen, auf welche in 362 des Gesetzes verwiesen wird.- Zwölfter Anhang.- I.Teil: Gesetze,welche aufgehoben wurden.- II. Teil: Gesetze, welche noch Gültigkeit haben.
Erstes Buch. Systematische Darstellung.- Allgemeine Übersicht.- I. Der Companies Act von 1929.- II. Gesetzesmaterialien.- III. Die verschiedenen Arten der Gesellschaften, Partnership und Com- panies.- IV. Die Companies.- V. Die Private Company.- VI. Gesellschaften mit Prospekt und ohne Prospekt.- VII. Wesentliche Unterschiede vom englischen und kontinentalen Recht.- VIII. Literatur.- Erster Abschnitt. Gründung, Kapital und Aktien.- Erstes Kapitel. Gründungsurkunde und Statuten.- I. Die Gründungsurkunde; memorandum of association.- II. Die Statuten; articles of association.- III. Gründungsurkunde und Statuten, gemeinsame Bestimmungen.- Zweites Kapitel. Prospekt, Aktienangebot, Zeichnung, Zuteilung.- I. Prospekt.- II. Verbot des Hausierens.- III. Schriftliche Angebote von Aktien.- IV. Spätere Prospekte.- V. Statement in lieu of prospectus.- VI. Zuteilung von Aktien (allotment).- VII. Share-Certificate.- VIII. Provisionen.- IX. Ausgabe von Aktien unter dem Nennwert.- X. Verbot finanzieller Beihilfe beim Ankauf von Aktien.- XI. Übernahme von Verträgen.- Drittes Kapitel. Mitgliedschaft und Aktie.- I. Die Aktie.- II. Erwerb von Aktien.- III. SWOBODAS Darstellung der Übertragung und der Kosten der Übertragung.- IV. Register der Aktionäre.- V. Index der Mitglieder.- VI. Forfeiture (Verwirkung).- VII. Arten von Aktien.- VIII. Die Dividende.- IX. Zinsenzahlung aus Kapital.- Viertes Kapitel. Das Grundkapital.- I. Terminologie.- II. Höhe des Grundkapitals.- III. Einzahlung des Grundkapitals.- IV. Erhöhung des Grundkapitals.- V. Änderung des Aktienkapitals.- VI. Reduktion des Grundkapitals.- VII. Reserven.- Fünftes Kapitel. Obligationen-Anleihen; Schuldverschreibungen der Company (Debentures).- I. Gesetzesvorschriften.- II. Debentures, Begriff.- III. Eormvorschriften,Prospekt, Erwerb, Übertragung, Schuldver-schreibungs-Register.- IV. Arten.- V. Eintragung von Pfandbestellungen, Sicherheiten.- VI. Register über Pfandbestellungen und Belastungen.- VII. Pfandbestellungen zugunsten von Schuldverschreibungs-Inhabern.- VIII. Geltendmachung der Sicherheit; Schutz des Obligationärs.- Zweiter Abschnitt. Organe der Gesellschaft.- Erstes Kapitel. Die Generalversammlung.- I. Zweck der Generalversammlung.- III. Beschlüsse.- IV. Protokolle.- Zweites Kapitel. Die Verwaltung; die Direktoren.- I. Allgemeines.- II. Qualifikation eines Direktors.- III. Publikation der Namen.- IV. Die Pflichten und Rechte der Direktoren.- V.Haftbarkeit.- VI. Interessenbeteiligung.- VII. Die Vergütung.- VIII. Zahlung an Direktoren bei Verlust ihres Amtes.- IX. Angebot auf Aktien.- X. Wahl der Direktoren, Dauer und Beendigung des Amtes.- XI. Rechnungsführung.- Drittes Kapitel. Verträge der Gesellschaft.- 1. Allgemeines über die Vertragsform.- 2. Speziell Verträge von Gesellschaften.- 3. Verträge, im Ausland abgeschlossen..- Viertes Kapitel. Annual Return.- I. Das Annual Return.- II. Das Annual Return der Gesellschaft mit in Aktien geteiltein Kapital.- III. Das Annual Return der Gesellschaft, die kein in Aktien geteiltes Kapital hat.- IV. Das Annual Return der Private Company.- Fünftes Kapitel. Buchführung und Revision. Accounts and Audit.- I. Die Buchführung.- II. Gewinn- und Verlustrechnung.- III. Bilanz- und Geschäftsbericht.- IV. Besondere Vorschriften für Banken, Versicherungsgesellschaften usw.- V. Die Kontrollorgane.- VI. Die auditors, Revisoren.- VII. Wahl der Revisoren.- VIII. Rechte und Pflichten der Revisoren.- IX. Inspektion.- Dritter Abschnitt. Die Private Company.- I. Die Private Company.- II. Voraussetzungen.- III. Umwandlung in eine PublicCompany.- Vierter Abschnitt Die Liquidation der Gesellschaft, Winding-up.- Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften.- I. Zweck der Liquidation.- II. Die Beitragspflichtigen; contributories.- III. Anmeldung der Forderungen.- IV. Das Liquidationsvermögen.- V. Vermögensverteilung.- VI. Berichte des Liquidators.- VII. Beendigung der Tätigkeit des Liquidators.- VIII. Strafbestimmungen.- Zweites Kapitel. Gerichtliche Liquidation; Winding-up by the Court.- I. Gründe.- II. Das Liquidationsbegehren, die gerichtliche Liquidationsverfügung.- III. Der Liquidator.- IV. Bericht über die Vermögenslage (statement of affairs).- V. Auf sichtsausschuß; Committee of inspection.- VI. Special manager, besonderer Geschäftsführer.- VII. Aufgabe des Liquidators.- VIII. Buchführung und Revision.- IX. Aufsicht durch das Handelsamt..- X. Beendigung der Liquidation.- Drittes Kapitel. Freiwillige Liquidation, Voluntary Winding-up.- I. Beschluß.- II. Die Folgen.- III. Zwei Arten..- Viertes Kapitel. Liquidation unter gerichtlicher Aufsicht (Winding-up subject to supervision of court).- Fünftes Kapitel. Die Auflösung der Gesellschaft.- I. Gründe der Auflösung.- II. Wiedereintragung.- III. Nichtigerklärung der Auflösung.- IV. Das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft.- V. Bücher und Papiere der Gesellschaft.- Sechstes Kapitel. Sanierung; Übertragung des Geschäftes an eine andere Gesellschaft; Fusion.- I. Vergleiche und Arrangements.- II. Gerichtliche Verfügung zur Erleichterung von Sanierung und Fusion.- III. Nicht zustimmende Aktionäre.- Fünfter Abschnitt. Ausländische Gesellschaften.- Erstes Kapitel. Prospekte und Zeichnungsseheine.- Zweites Kapitel. Ausländische Gesellschaften, welche in Großbritannien einen "Geschäftsplatz" (Place of business) haben.- I. Anmeldungbeim Registerführer.- II. Bilanzvorschriften.- III. Prospekt und Publikationsvorschriften.- IV. Pfandbestellungen.- V. Zustellungen.- VI. Schottland.- VII. Beendigung des Geschäftsbetriebes in Großbritannien.- VIII. Liquidation.- Zweites Buch. Das Gesetz. Wortgetreue Übertragung des Companies Act, 1929, vom 10. Mai 1929, in Kraft seit 1. November 1929. Gesetz über die Companies von.- Erster Teil. Inkorporation von Gesellschaften und damit zusammenhängende Vorschriften.- Gründungsurkunde (Memorandum of Association).- Die Statuten der Gesellschaft (Articles of Association).- Vorschriften für den Gesellschaftsnamen.- Allgemeine Vorschriften über Gründungsurkunde nnd Statuten.- 20. Wirkung von Gründungsurkunde und Statuten.- 21. Vorschriften für Gründungsurkunde und Statuten bei eompanies limited by guarantee.- 22. Änderungen von Gründungsurkunde oder Statuten, welche die auf einen Anteil (Aktie) lastenden Verpflichtungen erhöhen, unverbindlich für bereits beigetretene Mitglieder ohne deren Zustimmung.- 23. Exemplare von Gründungsurkunde und Statuten für die Mitglieder.- 24. Ausgegebene Exemplare der Gründungsurkunde müssen die Änderungen enthalten.- Mitgliedschaft.- Minimum.- Verträge usw.- Beglaubigung von Urkunden.- Zweiter Teil. Aktienkapital und Schuldverschreibungen (Obligationsanleihen) (Share Capital and Debentures.).- Prospekt.- Zuteilung (Allotment).- Provisionen und Ausgabe von Aktien unter dem Nennbetrag (Commissions and Discounts).- Ausgabe von rückkaufbaren Vorzugsaktien und Aktien unter dem Nennwert (Issue of Redeemable Preference Shares and Shares at Discount).- Verschiedene Vorschriften über das Aktienkapital.- Herabsetzung des Aktienkapitals.- Abänderung der Aktionärrechte.- Üb ertragung von Aktien und Schuldverschreibungen,Beweis des Rechtes an Aktien usw.- Besondere Vorschriften für Schuldverschreibungen (debentures).- Dritter Teil. Eintragung von charges (Belastungen, Pfändern, Hypotheken).- Eintragung von Belastungen beim Registerführer für Gesellschaften.- Vorschriften über das Lastenregister der Gesellschaft und über Abschriften von Urkunden, welche Belastungen schaffen.- Anwendung von Teil III auf Gesellschaften, welche außerhalb Englands inkorporiert sind.- Übergangsbestimmungen in bezug auf Rechte, die nach diesem Gesetz, aber nichtnach früheren Gesetzen einzutragen sind.- Vierter Teil. Geschäftsführung und Verwaltung.- Eingetragener Geschäftssitz und Käme.- Beschränkungen in bezug auf Geschäftsbeginn.- 94. Beschränkungen in bezug auf Geschäftsbeginn.- Das Mitgliederverzeichnis (Register of Members).- Dominionregister.- Jährlicher Bericht (Annual Return).- Versammlungen und Verhandlungen.- Buchführung und Rechnungsprüf ung (Revision) (Accounts and Audit).- Inspektion (besondere Prüfung, Untersuchung).- Direktoren und Geschäftsführer (Directors and Managers).- Ungültigkeit von Bestimmungen in den Statuten oder in Verträgen, durch welche Beamte von der Haftbarkeit befreit warden.- Vereinbarungen mit Gläubigern und Rekonstruktionen (Arrangements and Reconstructions).- Fünfter Teil. Liquidation (Winding-up).- I. Einleitung.- II. Grericlitliclie Liquidation (Winding-up by the Court).- III. Freiwillige Liquidation (Voluntary Winding-up).- IV. Liquidation unter Aufsicht des Gerichts (Winding-up subjeet to supervision of Court).- V. Vorschriften für alle Arten von Liquidation.- Sechster Teil. Sachwalter (receivers) und Geschäftsführer (managers).- 306. Unfähigkeit eines body corporate zur Wahl als Sachwalter.- 307. Befugnis in England, den official receiverzum Sachwalter für Schuldverschreibungsinhaber oder andere Gläubiger zu wählen.- 308. Bekanntgabe des Sachwalters oder Geschäftsführers.- 309. Befugnis des Gerichts Vergütungen festzusetzen auf Antrag des Liquidators.- 310. Rechnungsablage von Sachwaltern und Geschäftsführern an Registerführer.- 311. Aufforderung an den receiver. seine Pflicht zu erfüllen, Bericht zu erstatten usw.- Siebenter Teil. Allgemeine Vorschriften über Eintragung (Registration).- 312. Eintragungsämter in England und Schottland.- 313. Gebühren.- 314. Einsichtnahme, Vorlage und Beweiskraft der beim Registerführer aufbewahrten Urkunden.- 315. Befehl an den Registerführer, Berichte zu erstatten.- Achter Teil. Anwendung des Gesetzes auf Gesellschaften, die unter früheren Gesetzen gebildet und eingetragen wurden.- 316. Anwendung des Gesetzes auf Gesellschaften, die unter früheren Gesellschaftsgesetzen gebildet wurden.- 317. Anwendung des Gesetzes auf Gesellschaften, die unter früheren Gesellschaftsgesetzen eingetragen wurden.- 318. Anwendung des Gesetzes auf Gesellschaften, die unter den früheren Gesellschaftsgesetzen wieder eingetragen wurden.- 319. Gesellschaften, die unter den Joint Stock Companies Acts eingetragen wurden..- 320. Ausschluß von Gesellschaften, die im Irischen Freistaat oder in Nord-Irland eingetragen sind.- Neunter Teil. Gesellschaften, die nicht nach diesem Gesetz gebildet sind, aber gleichwohl ermächtigt sind, sich nach diesem Gesetz einzutragen.- 321. Gesellschaften, die der Eintragung fähig sind.- 322. Definition von Joint Stock Company (Aktiengesellschaft).- 323. Erfordernisse für Eintragung von Joint Stock Companies (Aktiengesellschaften).- 324. Erfordernisse für die Eintragung von Companies (Gesellschaften), die nicht Joint Stock Companies(Aktiengesellschaften) sind.- 325. Beglaubigung der Aufstellungen von existing companies.- 326. Beweiserhebung des Registerführers über die Natur der Gesellschaft.- 327. Befreiung gewisser Gesellschaften von Gebühren.- 328. Zufügung von "Limited" an den Namen.- 329. Eintragungszeugnis für existing companies.- 330. Übergang des Vermögens der Gesellschaft.- 331. Vorbehalt für bestehende Verbindlichkeiten.- 332. Fortsetzung anhängiger Prozesse.- 333. Wirkung der Eintragung nach diesem Gesetz.- 334. Das Recht an Stelle eines deed of settlement eine Gründungsurkunde (memo- randum) und Statuten zu setzen.- 335. Befugnis des Gerichts, Prozesse zu sistieren.- 336. Sistierung von Klagen nach einer Liquidationsverfügung.- Zehnter Teil. Liquidation von nicht eingetragenen Gesellschaften.- 337. Begriff von "nicht eingetragener Gesellschaft".- 338. Liquidation von nicht eingetragenen Gesellschaften.- 339. Beitragspflichtige in der Liquidation nicht eingetragener Gesellschaften.- 340. Befugnis des Gerichts, Verfahren einzustellen.- 341. Prozesse eingestellt durch eine Liquidationsverfügung.- 342. Die Vorschriften von Teil X sind ErgänzungsVorschriften.- Elfter Teil. Gesellschaften, welche außerhalb Großbritanniens inkorporiert sind, aber in Großbritannien Geschäfte betreiben.- 343. Gesellschaften, auf welche Teil XI Anwendung findet.- 344. Urkunden, dem Registerführer einzugeben von Gesellschaften, die Geschäfte in Großbritannien durchführen.- 345. Befugnis von Gesellschaften, welche in britischen Besitzungen inkorporiert sind, Grundeigentum zu besitzen.- 346. Bericht an den Registerführer über Änderungen an Urkunden usw.- 347. Bilanz der Gesellschaft, die Geschäfte in Großbritannien betreibt.- 348. Pflicht zur Bekanntgabe des Namens, der Art derHaftung (ob beschränkt) und des Landes der Inkorporation.- 349. Zustellungen an Gesellschaften, für welche Teil XI gilt.- 350. Ämter, wo die Urkunden einzureichen sind.- 351. Straf Vorschriften.- 352. Auslegung von Teil XI Besondere Bestimmungen in beziig auf Gesellschaften, die auf den Kanal-Inseln oder der Isle of Man inkorporiert sind.- 353. Verpflichtungen der Gesellschaften auf den Kanalinseln oder der Isle of Man, Urkunden dem Registerführer einzugeben.- Zwölfter Teil. Beschränkung des Verkaufs und des Angebots von Aktien zum Kauf.- 354. Prospekte von ausländischen Gesellschaften mit Angebot zur Zeichnung oder zum Ankaufe von Aktien.- 355. Erfordernisse des Prospektes.- 356. Beschränkungen des Angebotes zur Zeichnung von Aktien oder zum Verkauf.- Dreizehnter Teil. Verschiedenes.- Verbot der partnership von mehr als zwanzig Mitgliedern.- Vorschriften in bezug auf Banken.- Verschiedene Übertretungen.- Allgemeine Vorschriften bei Übertretungen.- Zustellung von Urkunden und prozessualen Mitteilungen.- Allgemeine Bestimmungen über das Handelsamt (Board of Trade).- Auslegung.- Aufhebung und Beibehaltung älterer Gesetzesbestimmungen, kurzer Titel und Inkrafttreten des Gesetzes.- Anhänge (Schedules).- Erster Anhang.- Tafel A: Organisatorische Regeln (Mustervorschriften für Statuten, regulations) für die Verwaltung einer Company Limited by Shares.- Tafel B: Formular eines Memorandum (Gründungsurkunde) einer Company Limited by Shares.- Tafel C: Formular eines Memorandums (Gründungsurkunde) und von Articles (Statuten) einer Company Limited by guarantee, die kein in Aktien zerlegtes Grundkapital besitzt.- Tafel D: Gründungsurkunde und Statuten einer Gesellschaft Limited by guarantee (mit Beschränkung der Haftung auf eine Garantiesumme), die ein in Aktienzerlegtes Kapital besitzt.- Tafel E: Gründungsurkunde und Statuten einer Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, die ein in Aktien eingeteiltes Grundkapital besitzt.- Zweiter Anhang: Formular für die Bewilligung, Grundeigentümer zu sein..- Dritter Anhang: Formular einer Aufstellung an Stelle eines Prospektes (Statement in lieu of Prospectus) von einer Private Company einzugeben, welche eine Public Company werden will.- Vierter Anhang.- I. Teil: Tatsachen, welche im Prospekt angeführt werden müssen.- II. Teil: Berichte, welche im Prospekt wiedergegeben werden müssen.- III. Teil: Vorschriften, die sich auf die oben angeführten Teile I und II beziehen.- Fünfter Anhang: Formular einer Aufstellung an Stelle eines Prospektes (Statement in lieu of Prospectus) einer Gesellschaft, die keinen Prospekt ausgibt, oder welche die Zuteilung nicht auf Grund eines Prospektes vornimmt.- Sechster Anhang: Formular eines Jahresberichtes (annual return) einer Gesellschaft, welche ein in Aktien zerlegtes Kapital hat.- Siebenter Anhang: Formular einer Aufstellung, veröffentlicht durch Bank- und Versicherungsgesellschaften und Deposit, Provident, or Benefit Societies.- Achter Anhang.- I. Teil: Verfügungen, die während der Gerichtsferien in Schottland ergehen und die nicht der Berufung unterliegen.- II. Teil: Verfügungen, welche in Schottland während der Gerichtsferien erlassen werden und nur bis zur Erledigung der Berufung Gültigkeit haben.- Neunter Anhang: Vorschriften, welche im Falle von Liquidationen unter Aufsicht des Gerichts keine Geltung haben.- Zehnter Anhang: Liste der Gebühren, die an den Registerführer für Gesellschaften bezahlt werden müssen.- Elfter Anhang: Bestimmungen, auf welche in 362 des Gesetzes verwiesen wird.- Zwölfter Anhang.- I.Teil: Gesetze,welche aufgehoben wurden.- II. Teil: Gesetze, welche noch Gültigkeit haben.