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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,30, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge bahnbrechender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes steht für wirtschaftliche Tätigkeiten in Deutschland eine neue Plattform an Gesellschaftsformen zur Verfügung. Durch die Urteile Centros, Überseering und Inspire Act wurde erreicht, dass alle europäischen Kapitalgesellschaften als solche am Wirtschaftsverkehr in allen Mitgliedsstaaten der EU teilnehmen können.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,30, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge bahnbrechender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes steht für wirtschaftliche Tätigkeiten in Deutschland eine neue Plattform an Gesellschaftsformen zur Verfügung. Durch die Urteile Centros, Überseering und Inspire Act wurde erreicht, dass alle europäischen Kapitalgesellschaften als solche am Wirtschaftsverkehr in allen Mitgliedsstaaten der EU teilnehmen können. Dadurch gewinnt die englische Limited zunehmend an Attraktivität in Deutschland, weil sie in vielen Punkten mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung verglichen werden kann und darüber hinaus einige Vorteile bietet. Vor allem die schnelle und unkomplizierte Gründung der Gesellschaft, sowie die Kapitalisierungsregeln werden häufig als wesentliche Vorteile genannt.Da die Limited aber aus dem englischen Rechtssystem, dem common law, entspringt, stellt sie zunächst einen Fremdkörper im deutschen Recht dar. Es bestehen noch viele ungeklärte Fragen bzgl. der Einbindung in das deutsche Rechtssystem. Dadurch können mögliche Einsparungen bei der Gründung schnell durch teure Beratungen zwischen zwei Rechtsordnungen aufgebraucht werden.Erst wenn man sich einen Gesamtüberblick verschafft, ist es möglich eine aussagekräftige Entscheidung zu treffen, ob die Limited im Einzelfall die richtige Alternative zur deutschen GmbH darstellt. Denn eine pauschale Aussage darüber zu treffen, welche Rechtsform die sinnvollere Wahl ist, lässt sich nicht treffen.
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