Wie im nationalen Bereich, ist auch im internationalen Warenverkehr das Haftungsrisiko des Verkäufers für Preiskalkulation, Vertragsgestaltung etc. von wirtschaftlich überragender Bedeutung. Die insoweit massgeblichen Internationalen Übereinkommen - Haager Kaufgesetze, UNCITRAL-Übereinkommen - überlassen die Haftungsgrenzziehung der üblichen und vernünftigen Parteiautonomie. Für wichtige Bereiche, Leistungsstörungen durch Arbeitskampfmassnahmen, Ausbleiben der Vorlieferantenleistung, Behördliche Massnahmen - Embargo, Handelssperren etc. -, höhere Gewalt, etc., ermittelt die Arbeit durch Rechtsvergleichung und Tatsachenforschung die tatsächlichen und massgeblichen Haftungsgrenzen.