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Die vorliegende Publikation widmet sich erstmals aus juristischer Perspektive der Entwicklung des Opferfürsorgegesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz mit Blick auf die Opfer des Nationalsozialismus. In diesem Kontext wurde die rechtstechnische Konstruktion der sozialrechtlichen Entschädigungsgesetze rechtsdogmatisch analysiert und rechtspolitisch bewertet. Weiters wurde die Vollziehung dieser Gesetze (und Verordnungen) untersucht, soweit sie in generellen Verwaltungsakten und in der veröffentlichten Judikatur zum Ausdruck kommt. Es wurde das jeweilige gesetzliche Programm…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Publikation widmet sich erstmals aus juristischer Perspektive der Entwicklung des Opferfürsorgegesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz mit Blick auf die Opfer des Nationalsozialismus. In diesem Kontext wurde die rechtstechnische Konstruktion der sozialrechtlichen Entschädigungsgesetze rechtsdogmatisch analysiert und rechtspolitisch bewertet. Weiters wurde die Vollziehung dieser Gesetze (und Verordnungen) untersucht, soweit sie in generellen Verwaltungsakten und in der veröffentlichten Judikatur zum Ausdruck kommt. Es wurde das jeweilige gesetzliche Programm (hier: der Entschädigung), d. h. alle einschlägigen Gesetze bzw. Verordnungen untersucht. Es wurde also relativ abstrakt nach dem Inhalt dieser Normen gefragt und sodann eine juristische Bewertung dieses Inhalts vorgenommen. Dabei wurde insbesondere geprüft, inwieweit diese Regelungen im Einklang mit sonstigen Wertungen der Rechtsordnung gestanden sind, wobei die Analyse so weit als möglich auch die Rechtsanwendung im Auge hatte. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden jene Entscheidungen berücksichtigt, die in veröffentlichter Form vorliegen. Darüber hinaus wurde die vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber jeweils verfolgte Absicht ermittelt, also der Anspruch, mit dem diese Normen aufgetreten sind, um dann die Frage prüfen zu können, inwieweit die Regelungen diesem Anspruch auch gerecht geworden sind.
Autorenporträt
Dr. iur. Walter J. Pfeil, ao. Univ.-Prof. am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Salzburg, geb. 1957 in Schardenberg/OÖ, Studium der Rechtswissenschaften und Politikwissenschaft an den Universitäten Linz und Salzburg; nach Gerichtspraxis Vertragsassistent, 1982 Universitätsassistent, 1994 Lehrbefugnis für Arbeitsrecht und Sozialrecht (Habilitationsschrift: Neuregelung der Pflegevorsorge in Österreich, Wien 1994), Lehrbeauftragter an mehreren Universitäten; seit 2001 Vorsitzender des Senates (UOG 1993) der Universität Salzburg; über 100 wissenschaftliche Publikationen; aktuelle Arbeitsschwerpunkte: Arbeitslosenversicherungsrecht, Sozialhilferecht, EU-Sozialrecht, Personalrecht an Universitäten.