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Erscheint vorauss. 19. März 2025
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Kognitive Verzerrungen können den Entscheidungsvorgang von Richtern und damit auch deren Urteil in der Sache beeinflussen. Was bedeutet das für die zivilrechtliche Berufung? Kann sie ihren Zweck, die Korrektur erstinstanzlicher Entscheidungen, gut erfüllen oder sind Berufungsgerichte ihrerseits von kognitiven Verzerrungen betroffen? Cara Warmuth befasst sich mit dieser Frage, indem sie statistische Methoden und Erkenntnisse der Psychologie in ihre rechtswissenschaftliche Analyse einbindet.
Die Autorin gibt nicht nur einen umfassenden Überblick über den psychologischen Forschungsstand zu
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Produktbeschreibung
Kognitive Verzerrungen können den Entscheidungsvorgang von Richtern und damit auch deren Urteil in der Sache beeinflussen. Was bedeutet das für die zivilrechtliche Berufung? Kann sie ihren Zweck, die Korrektur erstinstanzlicher Entscheidungen, gut erfüllen oder sind Berufungsgerichte ihrerseits von kognitiven Verzerrungen betroffen? Cara Warmuth befasst sich mit dieser Frage, indem sie statistische Methoden und Erkenntnisse der Psychologie in ihre rechtswissenschaftliche Analyse einbindet.

Die Autorin gibt nicht nur einen umfassenden Überblick über den psychologischen Forschungsstand zu kognitiven Verzerrungen bei richterlichen Entscheidungen und konkret bei Berufungsentscheidungen, sondern hat auch eine eigene experimentelle Studie zu kognitiven Verzerrungen mit 136 Berufungsrichtern an deutschen Gerichten durchgeführt, deren Ergebnisse hier berichtet werden. Danach unterliegen Berufungsrichter einer kognitiven Verzerrung, und zwar dem berufungsspezifischen Bestätigungs-Bias. Das führt zu einer irrationalen Tendenz, das erstinstanzliche Urteil aufrechtzuerhalten. Cara Warmuth untermauert ihre psychologischen Befunde durch Auswertungen amtlicher Statistik und macht darüber hinaus neues statistisches Material, u.a. zu Kollegialentscheidungen, zugänglich.

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Autorenporträt
Cara Warmuth studierte Rechtswissenschaft in Hamburg, Münster und Buenos Aires (Argentinien). Nach dem Studium war sie Redaktionsassistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, dann wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hannover. Rechtsreferendariat am Landgericht Münster mit Station in Den Haag (Niederlande). Darauf folgte ein Studium der Psychologie (B.Sc.) an der Universität Hamburg, später die juristische Promotion an der Universität Heidelberg. Forschungsaufenthalt an der Universität Graz (Österreich) als Land Steiermark Fellow. Gegenwärtig ist sie Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf.