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Die Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB
Markus Wagner
Gebundenes Buch

Die Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB

Zugleich Vorarbeiten zu einer grundlegenden Rekonstruktion der Dogmatik der Unterlassungsdelikte

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Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass "das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht". Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang ...