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In den fast 200 Jahren seit seinem Inkrafttreten ist die politische Bewertung des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 umstritten geblieben. Galt es etwa dem preußischen Reformer Karl Frhr. vom Stein zum Altenstein als Produkt "unklarer Ansicht und daraus entspringender Ängstlichkeit", in dem "alle Reste der roheren Staatsverfassung" beibehalten worden seien, so hat die neuere rechtshistorische Forschung in ihm gelegentlich den Auftakt zu einer "Revolution von oben" gesehen, durch die Preußen bereits vor dem Zusammenbruch von 1806 in eine konstitutionelle Monarchie verwandelt werden…mehr

Produktbeschreibung
In den fast 200 Jahren seit seinem Inkrafttreten ist die politische Bewertung des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 umstritten geblieben. Galt es etwa dem preußischen Reformer Karl Frhr. vom Stein zum Altenstein als Produkt "unklarer Ansicht und daraus entspringender Ängstlichkeit", in dem "alle Reste der roheren Staatsverfassung" beibehalten worden seien, so hat die neuere rechtshistorische Forschung in ihm gelegentlich den Auftakt zu einer "Revolution von oben" gesehen, durch die Preußen bereits vor dem Zusammenbruch von 1806 in eine konstitutionelle Monarchie verwandelt werden sollte.
Die Arbeit, die aus einer Münchener rechtshistorischen Dissertation aus dem Jahre 1991 hervorgegangen ist, bemüht sich, diesen Widerspruch anhand der Entstehungsgeschichte der berühmten Einleitung des Gesetzbuchs aufzuklären, deren Vorschriften im Zentrum der Debatten stehen. Sie benutzt zu diesem Zweck die bis zur Wende im ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR in Merseburg nur schwer zugänglichen, weitgehend ungedruckten Gesetzgebungsmaterialien. Die Rekonstruktion der umfangreichen internen Debatten um die einzelnen Vorschriften der Einleitung ergibt dabei, daß die Verfasser des Gesetzbuchs zu keinem Zeitpunkt in der Lage oder bereit waren, umfassende Änderungen der politischen und sozialen Ordnung des spätfriderizianischen Preußen in Angriff zu nehmen, sondern daß die Erhaltung und Stabilisierung der bestehenden Ordnung von Anfang an ihr übergreifendes Ziel war. Damit leistet die Arbeit einen Beitrag zur Rechtsgeschichte.
Im Anhang macht die Arbeit erstmals zentrale Texte aus den Gesetzgebungsmaterialien in ungekürzter Form zugänglich.