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Die folgende Abhandlung hat drei Ziele: 1. Sie soll zur Erforschung der longi te!JJporis praescriptio im besonderen, des Einflusses der Zeit auf "subjektive Rechte" im allgemeinen bei tragen. Dabei sollen die drei für eine rechtshistorische Darstellung notwendigen Aspekte berücksichtigt werden: Der genetische (welche Entwicklung führte zur Ion gi te!JJporis praescriptio ?), der (rechts-)sozio logische (unter welchen politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Bedingungen ist sie entstanden ?), der strukturelle (welche [dogmatische] Form hat sie erhalten ?). 2. Sie erstrebt - für einen…mehr

Produktbeschreibung
Die folgende Abhandlung hat drei Ziele: 1. Sie soll zur Erforschung der longi te!JJporis praescriptio im besonderen, des Einflusses der Zeit auf "subjektive Rechte" im allgemeinen bei tragen. Dabei sollen die drei für eine rechtshistorische Darstellung notwendigen Aspekte berücksichtigt werden: Der genetische (welche Entwicklung führte zur Ion gi te!JJporis praescriptio ?), der (rechts-)sozio logische (unter welchen politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Bedingungen ist sie entstanden ?), der strukturelle (welche [dogmatische] Form hat sie erhalten ?). 2. Sie erstrebt - für einen kleinen Teilbereich - die Aufklärung der histo rischen Bedingungen, unter denen neue Rechtsinstitute entstehen; denn im Gegensatz zu den meisten privatrechtlichen Instituten, deren Ent stehung sich im Dunkel der juristischen Prähistorie verliert, ist die longi te!JJporis praescriptio um das Jahr 200 n. ehr., also in der Tageshelle der klassischen Zeit, entstanden. 3. Sie sucht die Methode zu analysieren, mittels derer die römischen Juristen ein neues "Rechtsinstitut" konstruierten. Über Teile der Abhandlung habe ich in der 138. Sitzung der Geistes wissenschaftlichen Sektion der Arbeitsgemeinschaft für Forschung am 21. Februar 1968 referiert. Über die mit dem Thema dieser Abhandlung zusammenhängenden Probleme habe ich auch einen Vortrag in englischer Sprache gehalten, der unter dem Titel" Time and acquisition of ownership in the law of the Roman Empire" in "The Irish Jurist" 3 (1968) 352ff. erschienen ist.