Das Institut der Nacherbschaft ist in seiner heutigen Form sowohl vielen modernen Rechtsordnungen als auch dem römischen Recht fremd. Wie kommt es, daß das ansonsten recht konservative BGB ausgerechnet hier einen entscheidenden Schritt über das gemeine Recht hinausgegangen ist? Diese Frage führt in die Geschichte der späten Pandektistik und der deutschen Kodifikationen, die durch je unterschiedliche konzeptionelle Herangehensweisen zu ähnlichen praktischen Ergebnissen gelangt sind; und ihre Antwort liefert einen Beitrag zur Geschichte erbrechtlicher Dogmatik.
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