Die Österreichische Historikerkommission wurde im Oktober 1998 ins Leben gerufen. Das Mandat der international zusammengesetzten Kommission lautet: Den gesamten Komplex "Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche und soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945" zu erforschen und darüber zu berichten.
Die Ergebnisse der Arbeit von rund 150 Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in Österreich, Deutschland, Israel, den USA, England, Russland sowie der Schlussbericht der Historikerkommission werden 2002 und 2003 erscheinen. Die rund 40 Studien umfassen: die "Arisierung" und Rückstellung von Vermögenswerten - von großen Unternehmen, Vereinen, Liegenschaften, Mietwohnungen bis hin zu Gegenständen des alltäglichen Lebens; Vermögensentzug und Rückstellungen bei nationalen Minderheiten wie etwa Slowenen und Sloweninnen oder Roma und Sinti, bei politisch Verfolgten, bei Homosexuellen und bei Kirchen; Berufsverbote und Entlassungen; Zwangsarbeit; juristische und historische Analysen der Rückstellungs- und Entschädigungsgesetzgebung, des Staatsbürgerschaftsrechts, des Steuerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich.
Die Ergebnisse der Arbeit von rund 150 Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in Österreich, Deutschland, Israel, den USA, England, Russland sowie der Schlussbericht der Historikerkommission werden 2002 und 2003 erscheinen. Die rund 40 Studien umfassen: die "Arisierung" und Rückstellung von Vermögenswerten - von großen Unternehmen, Vereinen, Liegenschaften, Mietwohnungen bis hin zu Gegenständen des alltäglichen Lebens; Vermögensentzug und Rückstellungen bei nationalen Minderheiten wie etwa Slowenen und Sloweninnen oder Roma und Sinti, bei politisch Verfolgten, bei Homosexuellen und bei Kirchen; Berufsverbote und Entlassungen; Zwangsarbeit; juristische und historische Analysen der Rückstellungs- und Entschädigungsgesetzgebung, des Staatsbürgerschaftsrechts, des Steuerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich.