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Diese rechtshistorische Arbeit zeigt den Weg der Arzneimittelgesetzgebung auf. Sie untersucht die Bestrebungen zur Schaffung eines Arzneimittelgesetzes seit Beginn der Kaiserzeit und analysiert die verschiedenen im gesetzgeberischen Raum bekannt gewordenen Entwürfe zu einem Arzneimittelgesetz. Am Ende der Untersuchungen steht das Arzneimittelgesetz von 1961, das als das Ergebnis jahrzehntelanger Vorarbeit zu verstehen ist. Es sollte der "große Wurf" der Arzneimittelgesetzgebung in den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland werden, doch seine Unzulänglichkeiten zeigten sich bereits kurze Zeit…mehr

Produktbeschreibung
Diese rechtshistorische Arbeit zeigt den Weg der Arzneimittelgesetzgebung auf. Sie untersucht die Bestrebungen zur Schaffung eines Arzneimittelgesetzes seit Beginn der Kaiserzeit und analysiert die verschiedenen im gesetzgeberischen Raum bekannt gewordenen Entwürfe zu einem Arzneimittelgesetz. Am Ende der Untersuchungen steht das Arzneimittelgesetz von 1961, das als das Ergebnis jahrzehntelanger Vorarbeit zu verstehen ist. Es sollte der "große Wurf" der Arzneimittelgesetzgebung in den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland werden, doch seine Unzulänglichkeiten zeigten sich bereits kurze Zeit nach seinem Inkrafttreten. Alsbald sollte es von den Ereignissen der Contergan-Thalidomid-Tragödie überrollt werden. Die Quellen erlauben eine ausführliche Darstellung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Arzneimittel- und des damit eng verwobenen Apothekenwesens, sowie der relevanten Organisationsstrukturen und der Funktion der Apotheke in der Arzneimittelherstellung und -distribution. Eine Arbeit, die die Entwicklung des Arzneimittelrechts in seiner Gesamtheit darstellt, unter Berücksichtigung und Analyse der jeweiligen Gesetzentwürfe vor dem jeweiligen epochalen Zeitgeist, blieb bis heute ein Desiderat. Die Studie unternimmt den Versuch, diese Lücke durch eine zusammenhängende Darstellung und Analyse der Arzneimittelgesetzentwicklung in ihrer Gesamtheit bis hin zum Arzneimittelgesetz von 1961 zu schließen.
Autorenporträt
Konrad M. Rotthege, 2002-2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2004-2005 Studium an der London School of Economics and Political Science (LSE) mit den Schwerpunkten Economics of the European Union, Public International & Intellectual Property Law und International Relations; 2006-2008 Studium an der Universität Hamburg, Erstes juristisches Staatsexamen; 2009-2010 Promotion am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung der Universität zu Kiel; ab 2010 Referendariat beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.