Unter besonderer Berücksichtigung der zentralen Aufsicht über die Kreditinstitute durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Dissertationsschrift
Unter besonderer Berücksichtigung der zentralen Aufsicht über die Kreditinstitute durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Dissertationsschrift
Ziel dieser Untersuchung ist es, im Rahmen einer umfassenden Darstellung der Entstehungsgeschichte des Kreditwesengesetzes (KWG) von 1961, insbesondere die unveröffentlichten Materialien und die Protokolle der mit dem Gesetz befassten Ausschüsse des Bundesrates und des Bundestages zu erschließen. Die Frage der Ausgestaltung der Aufsicht über die Kreditinstitute, die letztlich zentral durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ausgeübt wurde, nahm hierbei als Hauptstreitpunkt eine hervorgehobene Bedeutung ein. Neben einer ausführlichen Untersuchung der Entstehung der Normenbereiche des…mehr
Ziel dieser Untersuchung ist es, im Rahmen einer umfassenden Darstellung der Entstehungsgeschichte des Kreditwesengesetzes (KWG) von 1961, insbesondere die unveröffentlichten Materialien und die Protokolle der mit dem Gesetz befassten Ausschüsse des Bundesrates und des Bundestages zu erschließen. Die Frage der Ausgestaltung der Aufsicht über die Kreditinstitute, die letztlich zentral durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ausgeübt wurde, nahm hierbei als Hauptstreitpunkt eine hervorgehobene Bedeutung ein. Neben einer ausführlichen Untersuchung der Entstehung der Normenbereiche des KWG 1961 werden auch das aus einem Normenkontrollverfahren resultierende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1962 zur Vereinbarkeit des KWG mit dem Grundgesetz sowie die Etablierung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen behandelt. Im Anhang sind der KWG-Entwurf 1951 der Bank deutscher Länder und des hessischen Finanzministeriums, der KWG-Entwurf 1954 des Bundesministeriumsfür Wirtschaft sowie der Regierungsentwurf zum KWG (1959) abgedruckt.
Jasper Ritter von Georg studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Lausanne und Münster. Nach dem Ersten Staatsexamen folgte die Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Kiel.
Inhaltsangabe
Inhalt: Kreditwesengesetz von 1934 - Kreditwesengesetz zwischen 1945 bis 1949 und die Gründung der Bank deutscher Länder - Erste Entwürfe zur Reform des Kreditwesengesetzes (1950 bis 1954) - Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26. Juli 1957 - Scheitern der Regierungsentwürfe eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (1956 bis 1957) - Gesetzesinitiativen des Landes Baden-Württemberg (1958) - Entstehungsgeschichte des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 - Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 - Entstehung der Normenbereiche des Kreditwesengesetzes vom 10. Juli 1961 - Zusammenfassender Überblick über die bedeutendsten Veränderungen vom KWG 1939 zum KWG 1961 - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (1. Januar 1962) - Einleitung eines Normenkontrollverfahrens 1961 über das Kreditwesengesetz vom 10. Juli 1961 - Entstehungsgeschichte des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 24. März 1976.
Inhalt: Kreditwesengesetz von 1934 - Kreditwesengesetz zwischen 1945 bis 1949 und die Gründung der Bank deutscher Länder - Erste Entwürfe zur Reform des Kreditwesengesetzes (1950 bis 1954) - Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26. Juli 1957 - Scheitern der Regierungsentwürfe eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (1956 bis 1957) - Gesetzesinitiativen des Landes Baden-Württemberg (1958) - Entstehungsgeschichte des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 - Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 - Entstehung der Normenbereiche des Kreditwesengesetzes vom 10. Juli 1961 - Zusammenfassender Überblick über die bedeutendsten Veränderungen vom KWG 1939 zum KWG 1961 - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (1. Januar 1962) - Einleitung eines Normenkontrollverfahrens 1961 über das Kreditwesengesetz vom 10. Juli 1961 - Entstehungsgeschichte des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 24. März 1976.
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