Das Jahr 1880 war ein Wendepunkt für das deutsche Wucherrecht. Denn in diesem Jahr trat ein Wucherverbot in Kraft, das sich nicht länger an starren Taxregelungen orientierte, sondern einen materiell zu bestimmenden Wucherbegriff einführte. Fortan oblag es den Gerichten, durch Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe den Umfang des wucherrechtlichen Schutzes festzulegen. Die Arbeit stellt zunächst die wechselvolle Geschichte des Wucherrechts mit seinen bis in die Antike zurückreichenden Wurzeln dar und wendet sich sodann der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Jahre 1880 bis 1933 zu. Zivil- wie strafrechtliche Urteile des Reichsgerichts werden daraufhin untersucht, in welcher Weise die neue richterliche Deutungsbefugnis genutzt wurde. Dabei erweist sich, dass die Rechtsprechung erheblich geringere Änderungen erfahren hat, als man angesichts des ereignisreichen Untersuchungszeitraums erwarten würde.