Gegenstand dieser Untersuchung ist die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik. Der Weg, der über gut zwanzig Jahre zum Erlass dieses Staatshaftungsgesetzes führte, war sowohl hinsichtlich der politisch-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch in Bezug auf den Fortschritt der Gesetzgebungsarbeiten durch ein kontinuierliches Auf und Ab gekennzeichnet. Besonders umstritten waren die Fragen, ob eine generelle oder nur eine enumerative Haftung und ob der Rechtsweg zur Durchsetzung von Staatshaftungsansprüchen zugelassen werden sollten. Da die Staatshaftung und ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit zu den Wesensmerkmalen der Rechtsstaatlichkeit gezählt werden, zeigt die vorliegende Analyse, wie viel Rechtsstaatlichkeit sich die DDR auf diesem Gebiet leisten konnte und wollte.