Gegenstand der Arbeit ist die erstmalige umfassende Darstellung der Entstehungsgeschichte des Familiengesetzbuches (FGB) der DDR. Die Arbeit beginnt mit einer Darstellung des Ehegesetzes von 1938/1946, behandelt die einzelnen Entwicklungsphasen und endet mit der Verabschiedung des Gesetzes am 20.12.1965. Dabei wurde jeweils der entwicklungsgeschichtliche und allgemeinpolitische Hintergrund mitberücksichtigt. Am Ende jedes Abschnitts wurde ein Vergleich zu den Entwicklungen des Familienrechts in der Bundesrepublik Deutschland gezogen. Als wesentliche Quellen dienen die Originalunterlagen des ehemaligen Ministeriums der Justiz, die im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde archiviert sind. Des Weiteren wurden Unterlagen des Obersten Gerichts, der Abteilung für Staats- und Rechtsfragen beim ZK der SED, der Volkskammer, des DFD sowie des FDGB ausgewertet.
"Hinzu kommen die immer wieder hervortretenden Überlagerungen der familienrechtlichen Reformentwicklungen durch sozialistisches Gedankengut, insbesondere das Bestreben, sowohl die Gleichstellung der Frau als auch die Verlagerung des Ehezweckes von vermögensrechtlicher Sicherung auf individuelle Verwirklichung für gesellschaftliche Zwecke zu instrumentalisieren. Gerade wegen der Offenlegung dieser untrennbaren Zusammenhänge leistet das Werk einen wertvollen Beitrag, den vor allem von ehemaligen Familienrechtlern der DDR in der Frühzeit nach der Wende geschaffenen Mythos von dem modernen, dem BGB weit vorauseilenden Familienrecht der DDR zu erschüttern." (Thomas Rauscher, De Processibus Matrimonialibus)