In Österreich gibt es seit 2010 die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare eine Eingetragene Partnerschaft zu begründen. Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) bietet homosexuellen Paaren erstmals eine rechtliche Anerkennung ihrer Lebensgemeinschaft. In der vorliegenden Arbeit soll aufgezeigt werden, wie die Eingetragene Partnerschaft ausgestaltet ist und wie sie sich seit Inkrafttreten des EPG entwickelt hat. Hauptaugenmerk wird dabei auf die Rechte und Pflichten eingetragener Partner und deren Unterschiede zum Eherecht gelegt. Insbesondere die Entwicklung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare und die in diesem Zusammenhang ergangene Judikatur bilden den Kernbereich der Arbeit.